Einstweilige Verfügung gegen Yelp: Anzeige der Gesamtbewertung nicht zulässig – Positive Bewertungen werden ausgefiltert
(Hamburg, 06. Dezember 2013) Nach der Qype-Übernahme kommt Bewegung in die Misere um das Bewertungsportal yelp.de: Ein Mediziner erwirkte nun vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger des US-Portals. Es sei nicht zulässig, eine Gesamtbewertung anzuzeigen (die auch in den Google-Suchergebnissen auftaucht), wenn einzelne (positive) Bewertungen ausgefiltert werden. Hintergrund ist: Bei yelp.de wurden die positiven Bewertungen, die vom gekauften Bewertungsportal qype.de übernommen werden sollten, autamtisch ausgefiltert. Bei yelp.de will man soh manipulierten und geschönten Bewertungen vorbeugen. Der Effekt: Zahlreiche Unternehmen auch im Gastgewerbe wurden bei yelp.de plötzlich mit einen negativen Bewertungsdurchschnitt angezeigt. Diese fatale Entwicklung hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen.