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Privatwohnung

Globaler Tourismus trotz Krisen weiter auf Kurs: Zuwächse bei Privatunterkünften und Smartphone-Buchungen – Steigende Zahlen im Auslandsreisemarkt – MICE-Segment legt weiter zu

    (Pisa, 29. Oktober 2014) Robustes Wachstum – und das weltweit: Selbst Kriege, Terroranschläge oder die zunehmende Angst vor Epidemien können die Menschen nicht davon abhalten, Reisen zu unternehmen. Nach einem Wachstum der globalen Reiseaktivitäten um 4,5 Prozent im laufenden Jahr 2014 stehen auch die Vorzeichen für das kommende Jahr trotz weltweiter Krisen auf Zuwachs. In 2015 erwartet das touristische Beratungsunternehmens IPK International einen weiteren Anstieg des weltweiten Reiseaufkommens in der Größenordnung von vier bis fünf Prozent. Zu den Gewinnern der Reisesaison 2014 gehören Privatunterkünfte und Buchungen über das Smartphone. Auch das Internet als Informations- und Buchungsquelle setzt seinen Siegeszug fort. Trotz politischer und wirtschaftlicher Krisenherde verzeichnen sowohl der Inlands- als auch der Auslandsreisemarkt Wachstumszahlen.

    Urteil: Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden – Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof wichtig für Hotellerie

      (Karlsruhe, 09. Januar 2014) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. Diese Grundsatzentscheidung engt die weit verbreitete Möglichkeit, private Wohnungen als Hotelersatz anzubieten, ein und ist ein Sieg für die Hotellerie.