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Passivrauchen

Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

    Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleiheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.