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OLG Hamburg

Empfindliche Niederlage für Holidaycheck: A&O gewinnt vor Landgericht Hamburg – Bewertungsportal sei Wettbewerber – Generell dürfen Hotels weiterhin bewertet werden

    (Hamburg, 04. April 2013) Holidaycheck muss nachweisen können, dass negative Behauptungen über Hotels wahr sind. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. In diesem Verfahren hatte A&O Hostels und Hotels gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotelbewertungsportal geklagt. Nachdem im August 2012 dazu bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen worden war, hat das Landgericht nun mit einem Urteil vom 21. März 2013 die Hauptsache bestätigt (Aktenzeichen 327 O 494/12).

    A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

      Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.