HRS gibt bei Bestpreisklausel auf – Keine Rechtsmittel gegen Urteil
(Köln, 23. Februar 2015) Kommunikqué aus Köln: HRS wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf einleiten. Dies teilte das Buchungsunternehmen mit. Am 9. Januar hatte das Gericht die Beschwerde von HRS gegen den Beschluss des Bundeskartellamts in Bezug auf die sogenannte „Bestpreisklausel“ zurückgewiesen, jedoch den Weg einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. HRS hat sich entschieden, keine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einzulegen.