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Oberlandesgericht

HRS-Chef Tobias Ragge gibt Bestpreisklausel endgültig auf

HRS gibt bei Bestpreisklausel auf – Keine Rechtsmittel gegen Urteil

    (Köln, 23. Februar 2015) Kommunikqué aus Köln: HRS wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf einleiten. Dies teilte das Buchungsunternehmen mit. Am 9. Januar hatte das Gericht die Beschwerde von HRS gegen den Beschluss des Bundeskartellamts in Bezug auf die sogenannte „Bestpreisklausel“ zurückgewiesen, jedoch den Weg einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. HRS hat sich entschieden, keine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

    Bei hrs.de wird die Hotelsuche künftig nach Gästebewertungen bestimmt (Foto: Ben Chams/Fotolia.com)

    HRS scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt – OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

      (Düsseldorf, 09. Januar 2015) Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat die Beschwerde des Hotelbuchungsportales HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln vollumfänglich abgewiesen. Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten. „Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Ausgang des Prozesses.

      Urteil: Bettensteuer muss im Endpreis enthalten sein – HRS schließt Hotels aus, die ihre Zimmerpreise ohne Bettensteuer angeben

        (Köln, 17. März 2013) Das Oberlandesgericht Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Thema Bettensteuer eine Entscheidung getroffen. Demnach muss dem Gast immer der Übernachtungspreis einschließlich aller Preisbestandteile angezeigt werden – insbesondere der Bettensteuer, wenn diese vom Hotel auf den Gast umgelegt wird. Das Oberlandesgericht bestätigt damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen das Portal booking.com, welches bis dato die Bettensteuer nicht flächendeckend in den Endpreis inkludierte.

        BGH Urteil gegen Google: Autocomplete Funktion verletzt Persönlichkeitsrechte – Fall an OLG Köln zurück gewiesen – Auch Seminarhotel wird ungerechtfertigt mit Scientology in Verbindung gebracht

          (Karlsruhe, 14. Mai 2013) Das bringt Bewegung ins Internet: Google verliert einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof, bei dem es um die automatische Vervollständigung von Suchanfrage, sog. Autocomplete Funktion, geht. Durch die sogenannten Autocomplete-Vorschläge bei der Suche seien die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt worden. Damit wird der Fall an das Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen. In erster Instanz hatte das Gericht Google recht gegeben. Das mit Spannung erwartete BGH-Urteil wird wohl auch Auswirkungen auf das niedersächsische Seminarhotel Gut Thansen haben. Sucht man bei Google nach dem Seminar- und Eventzentrum, wird als Suchvorschlag „Gut Thansen Scientology“ eingeblendet. Dies basiert auf einem Foreneintrag, in dem über eine Scientology-Verstrickung diskutiert wird – welchen Bezug dies zum dem Hotel haben soll, ist nicht klar.

          A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

            Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

            Harte Niederlage für den „Feinschmecker“ – Urteil mit Signalwirkung: Gastronom siegt über Restauranttester

              Klarer (Teil-)Sieg für Gastronom Hans-Joachim Brogsitter: Gegen des Hamburger Jahreszeiten-Verlag obsiegt der Gastronom und Weinhändler in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Die Redaktion des „Feinschmecker“ darf nun nicht mehr die Abwertung des Romantik Hotel & Restaurants Brogsitter’s Sanct Peter im Weinort Walporzheim bei Bad Neuenahr-Ahrweiler verbreiten. Das Gericht gab als Begründung u.a. an, die verbreitete Restaurantkritik habe den besonderen Sorgfaltsanforderungen nicht entsprochen.