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Normenkontrollurteil

Bettensteuer-Formel

Freiburg: Übernachtungsteuer ist rechtmäßig – Neues Grundsatzurteil gegen Hotels

    (Freiburg/Breisgau, 20. Januar 2015) Die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 15. Oktober 2013 ist rechtmäßig. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungsteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig. Die Satzung verletzt auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz.