Hotel verklagt: Gast bricht sich Nase an Glasscheibe – Betrieb muss Glasflächen in Augenhöhe kennzeichnen
(Düsseldorf, 07. Januar 2013) Musterprozess in NRW: Ein Düsseldorfer Hotel wurde nun von einem weiblichen Hotelgast verklagt, die sich beim Joggen noch im Gebäude an einer Glasscheibe die Nase kompliziert gebrochen hatte. Medienberichten zufolge war die Glasfläche zum Zeitpunkt des Unfalls entgegen der geltenden Vorschriften nicht gekennzeichnet gewesen.