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Nachweis

Bettensteuer: Einfache Nachweiserbringung für Geschäftsreisende in Berlin – Neue Umsetzung der Bettensteuer nach VDR-Vorschlag

    (Berlin, 15. Januar 2014) Bei der Umsetzung der Tourismussteuer in Berlin hat der Berliner Senat die Kritik des deutschen Geschäftsreise-Verbands VDR gehört. Der Verband hatte seit der Befreiung geschäftlich Reisender von der kommunalen Übernachtungsabgabe im Juli 2012 durch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht eine einfache Nachweiserbringung gefordert. In Berlin kann der Geschäftsreisende unbürokratisch auf mehrere Arten nachweisen, dass er beruflich im Hotel übernachtet. Dadurch ist er von der seit 1. Januar 2014 geltenden Tourismussteuer nicht betroffen.