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Lieferungen

Neue Regelungen: Ermäßigte Umsatzsteuer für kleine Imbisse und Essen auf Rädern

    (Berlin, 27. März 2013) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich erneut mit der Umsatzbesteuerung im Außer-Haus-Markt befasst. Grundsätzlich gilt bei Lieferungen von Lebensmitteln der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Darauf weisen die Experten von ETL ADHOGA, dem Steuerberater-Verbund für Gastronomie und Hotellerie (www.etl-adhoga.de), hin. In einem Schreiben vom 20. März 2013 (IV D 2 – S 7100/07/10050-06) konkretisiert das BMF, in welchen Fällen eine ermäßigt besteuerte Speisenlieferung vorliegt: Einfach ausgestattete Imbissbuden ohne Sitzgelegenheiten werden mit sieben Prozent besteuert. Auch beim sog. „Essen auf Rädern“, das vorwiegend von älteren Menschen genutzt wird, kommt künftig regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung.