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Kultur- und Tourismusförderabgabe

OVG Rheinland-Pfalz – Urteil pro Bettensteuer: „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ in Bingen und Trier rechtmäßig

    Urteil pro Bettensteuer: Die von den Städten Bingen und Trier erhobene so genannte Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Auch Übernachtungen von Geschäftsreisenden dürften demnach mit der Matratzenmaut belegt werden. Das Urteil mit Signalwirkung ist ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie.