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Kommunen

Hotels für Flüchtlinge: Kommunen haben Vorkaufsrecht

    Frankfurt/Main – Nach ersten Beschlüssen zur vorübergehenden Beschlagnahmung von Immobilien (wie in Hamburg und Bremen), können Städte und Gemeinden auch ihr gesetzlich festgelegtes Vorkaufsrecht bei Veräußerungen von Hotels anwenden. Darauf macht der TV-Hotelexperte Ulrich Jander, Mitglied des Expertenpools von gastronomie & hotellerie, aufmerksam.

    Berlin führt Bettensteuer ein - 5% ab 1.1.2014

    Rheinland-Pfalz: Kommunen dürfen Tourismusbeitrag erheben

      (Mainz, 08. Juli 2015) In Rheinland-Pfalz sollen künftig alle Kommunen mit Aufwendungen für den Fremdenverkehr auch einen Tourismusbeitrag erheben können. Der Ministerrat hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zugestimmt. „Zukünftig soll es allen Gemeinden möglich sein, einen Fremdenverkehrsbeitrag zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer Fremdenverkehrs- und Kureinrichtungen zu erheben – ungeachtet der Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde, Erholungs- oder Kurort“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

      Schleswig-Holstein: Weg frei für Tourismusabgaben in allen Städten – Zusätzliche Bettensteuer verboten

        (Kiel, 23. Juni 2014) Alle Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein mit hohem Gäste-Aufkommen können künftig eine Tourismus-Abgabe erheben. Dioes hat der Landtag in Kiel mehrheitlich beschlossen. Die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Kommunal-Abgabengesetz und an der Gemeindeordnung wurden damit verabschiedet. Bislang konnten lediglich die 185 anerkannten Kur- und Erholungsorte des Landes eine Fremdenverkehrs-Abgabe verlangen. Für Städte wie beispielsweise Flensburg, Lübeck und Kiel galt dies trotz einer Vielzahl an Touristen nicht.

        Wegweisendes Urteil gegen Bettensteuer – Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Dortmund Erhebung der Matratzenmaut

          (Münster/Dortmund, 24. Oktober 2013) Ein wegweisendes Urteil gegen die Bettensteuer fällte nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird der Stadt Dortmund zunächst die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für privat veranlasste Übernachtungen untersagt. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Interessant ist die Begründung der Richter: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele.

          Urteile des Bundesverwaltungsgerichts liegen vor: Kommunale Bettensteuern faktisch vom Tisch

            Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt. Darin stellt das BVerwG fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist, auch dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft wird. Das Gericht hat daher die entsprechenden Satzungen wegen Verstoß gegen Bundesrecht für unwirksam erklärt. Der Dehoga Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) sehen mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung kommunale Bettensteuern deutschlandweit faktisch vom Tisch.

            Dehoga-Bundesverband/IHA: Hotellerie sagt Bettensteuer den Kampf an – Pläne in Köln "nicht rechtens" – Alle juristischen Mittel sollen eingesetzt werden

              Der Dehoga-Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) werden sich gegen die in Köln und weiteren Kommunen diskutierten Bettensteuern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. „Die Bettensteuer ist unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“, erklärt Dehoga-Präsident Ernst Fischer am Freitag in Berlin vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte, wonach die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bettensteuer in Köln zu genehmigen gedenkt.