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Kapitalerträge

Neues Verfahren zum Kirchensteuerabzug ab dem 1. Januar 2015

    (Berlin, 23. Juni 2014) Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein neues automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Das neue Verfahren wird über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt. Die Banken haben ihre Kunden bereits seit Herbst 2013 darüber informiert.