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Kammergericht Berlin

Neues Urteil: Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für Hotelbewertung – Kammergericht Berlin weist Klage von A&O Hotels in der Berufung erneut ab

    (Berlin, 17. Mai 2013) Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für eine Hotelbewertung. Dies entschied das Kammergericht in einem Urteil vom 16. April 2013, wie jetzt bekannt wurde (Aktenzeichen 5U 63/12, Revision zugelassen). In dem Urteil hat es eine Klage der A&O Hotels auch in der Berufung abgewiesen und als unbegründet beurteilt. Diese Entscheidung ist ein neuer Sieg des zum Burda-Konzerm gehörenden Bewertungs- und Buchungsportale im juristischen Krieg mit der Berliner Low-Budget-Hotelkette. Die Liste der erstrittenen Geichtsurteile ist bereits lang und die Entscheidungen zum Teil widersprüchlich. Einerseits heißt es, Holidaycheck.de sei aufgrund der aktiven Hotelvermarktung ein Wettbewerber zu Hotels, dann wird wieder die gegenteilige Richterhaltung geurteilt. Zuletzt hatte A&O vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil erstritten, nach dem holidaycheck.de nun den Nachweis für negative Gästebehauptungen über Hotels erbringen müsste.

    Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße: Kammergericht Berlin schränkt Haftung erheblich ein

      (Berlin, 07. Dezember 2013) Durch ein aktuelles Urteil wird die Verteidigungsposition des GmbH-Geschäftsführers bei einer Inanspruchnahme im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gestärkt. Bisher wurde oft wahllos bei jeder Art von angeblichen Wettbewerbsverstößen der Geschäftsführer einer GmbH zugleich persönlich neben dem Unternehmen in Anspruch genommen. Das Kammergericht Berlin verneint in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13. November 2012, Az.: 5 U 30/12) eine grundsätzliche Haftung.