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Internet Pranger

Urteil: Internet-Pranger für Gastro-Hygienesünder untersagt

    Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Stadt Pforzheim darf nicht im Internet über Hygienemängel bei einem Pforzheimer Gaststättenbetreiber informieren. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe gab nun einem Eilantrag statt und untersagte damit den Internet-Pranger. Interessant in der Urteilsbegründung: Aus der zum 1. September in Kraft getretenen Vorschrift (§ 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs, LFGB) stünde nicht ergebe sich nicht die Verpflichtung, die Öffentlichkeit über Mängel bei der Hygiene eines Gaststättenbetriebs zu informieren.