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Hotels dürfen bewertet werden

Landgericht Berlin schmettert Klage von A&O Hotels ab: Wichtige Feststellung: Hotel undBewertungsportal stehen nicht in Wettbewerbsverhältnis – Kein Anspruch auf Nicht-Erwähnung bei HolidayCheck.de

    Vierter Sieg im vierten Prozess für HolidayCheck gegen A&O: Wiederholt hat ein Gericht den Willen eines Hotels der A&O Hotels und Hostels-Holding als unbegründet abgelehnt, nicht auf www.HolidayCheck.de gelistet zu werden. Das A&O Hostel Berlin Mitte kann dem Hotelbewertungsportal nicht verbieten, Bewertungen ehemaliger Gäste zu veröffentlichen.