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Hintergund Informationen

Transparenz für alle Gäste: Das aid-Heft “Kennzeichnungsvorschriften für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung”

    Wer Gerichte zubereitet und an Gäste abgibt, hat automatisch eine Sorgfaltspflicht, die im Lebensmittelrecht geregelt ist. Diese gilt für Restaurants und Bistros genauso wie für Kantinen oder unentgeltliche Verköstigungen. Ein häufig unterschätzter Teil dieser Pflicht ist die ausreichende Kennzeichnung der angebotenen Speisen. Denn was in der Speisekarte genannt werden muss bzw. kann, ist wesentlich umfangreicher als viele Verantwortliche in der Gastronomie vermuten. Gleichzeitig bieten zusätzliche Informationen in der Karte die Möglichkeit, das Vertrauen der Gäste in die angebotenen zu Speisen stärken.