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Haftung

Hotelrezeption - Foto Contrastwerkstatt - Fotolia.jpg

Pauschalreiserichtlinie: Regierung will nachbessern – Haftung für Hoteliers auf dem Prüfstand

    Berlin, 07. März 2017 – Die Bundesregierung will sich bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Pauschalreisen für weitere Verbesserungen einsetzen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages. Die Bundesregierung sei derzeit bei “Umsetzungs-Workshops”sehr aktiv. Man spreche dabei einzelne Punkte aus der Richtlinie an und mache deutlich, dass diese “in der Umsetzung schwierig sind”, sagte Kelber. Grundsätzlich müsse aber festgestellt werden, dass die Umsetzung der Richtlinie zu einer Erhöhung des Verbraucherschutzes führe, befand er.

    Schrankkoffer im Çırağan Palace Kempinski Istanbul

    Gepäck weg: Auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen – Keine Wertsachen im Koffer lassen – Gepäckraum im Hotel prüfen

      Wiesbaden, 10. August 2016 – Noch einmal Sonne tanken, bevor das Flugzeug abends Richtung Heimat startet – aber wohin mit dem Gepäck? Viele Urlauber lassen ihren Koffer bis zur Abreise im Gepäckraum des Hotels stehen. Doch wenn er verschwindet, bleibt der Gast oft auf dem Schaden sitzen. “Normalerweise haften weder Veranstalter noch Hotelbesitzer für den Diebstahl”, sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung.

      Top im Job - Warum Golfen hilfreich für die Karriere sein kann

      Golfball auf Abwegen: Wer zahlt den Schaden? Wer beim Nobelsport für Schäden haftet

        Düsseldorf – Golf gehört bekanntermaßen nicht zu den Extremsportarten. Ganz so beschaulich wie viele Zeitgenossen meinen, geht es allerdings längst nicht immer zu. Das gilt ganz besonders, wenn der harte Ball nicht dort landet, wo beabsichtigt. Glasbruch ist dann noch eine der harmloseren Folgen. Wer für entstandenen Schaden aufkommt, zeigen Arag-Experten.

        Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße: Kammergericht Berlin schränkt Haftung erheblich ein

          (Berlin, 07. Dezember 2013) Durch ein aktuelles Urteil wird die Verteidigungsposition des GmbH-Geschäftsführers bei einer Inanspruchnahme im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gestärkt. Bisher wurde oft wahllos bei jeder Art von angeblichen Wettbewerbsverstößen der Geschäftsführer einer GmbH zugleich persönlich neben dem Unternehmen in Anspruch genommen. Das Kammergericht Berlin verneint in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 13. November 2012, Az.: 5 U 30/12) eine grundsätzliche Haftung.