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Geld zurück

Fluggasthelfer EUclaim erklärt, worauf Passagiere achten sollten. EUclaim hilft bei Flugverspätung und -ausfall (Foto: EUclaim/iStock_vm)

Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung – Worauf Passagiere achten sollten

    Berlin, 22. Juni 2016 – Verspätete oder gestrichene Flüge vermiesen den Sommerurlaub. Die gute Nachricht: Betroffene Passagiere haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug zum Beispiel wegen eines technischen Defekts an der Maschine annulliert wurde oder mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit seinen Zielflughafen erreicht.

    180 Millionen Euro Entschädigung: Soviel lassen sich deutsche Fluggäste jährlich durch die Lappen gehen – Bei Verspätungen und Flugausfällen gibt es bis zu 600 Euro zurück

      (Potsdam, 22. September 2014) Wer als Flugpassagier genervt stundenlang auf den Start seines Fliegers warten muss und auch noch seinen Anschlussflug verpasst, findet im Potsdamer Startup refund.me einen echten Verbündeten. Denn das Unternehmen hilft dabei, in bestimmten Fällen Entschädigungen einzutreiben – Geld, das den Fluggästen zusteht.

      “Nackte Tatsachen” können für den Reiseveranstalter teuer werden – Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet

        (Duisburg, 24. Februar 2014) Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen “nackten Tatsachen” in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.

        Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück – Mängel sofort bei der Reiseleitung melden und dokumentieren

          (München, 27. Juli 2013) Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt.

          Media Markt startet das verrückte Torwandschießen: Bei Volltreffer gibt es den kompletten Einkaufsbetrag zurück – Werbeaktion als Vorbild für Hotels? – Video

            Noch ist ganz Deutschland im Fußballfieber. Doch weil die schönste Zeit des Jahres für alle Fußballfans nun erst einmal Sommerpause macht, geht Media Markt in eine Verlängerung, die Fußballfans zwischen Flensburg und Rosenheim, Aachen und Zwickau begeistern soll. Alle 255 Media Märkte in Deutschland laden noch bis Dienstag, 11. Juni 2013, ihre Kunden zum “verrückten Torwandschießen” ein. Wer trifft, bekommt den gesamten Betrag seines vorher getätigten Einkaufs zurückerstattet. Könnte diese Werbeaktion Vorbild für Hotellerie & Gastronomie sein? Bei Treffer Rabatt oder Zeche zurück …