Skip to content

Gastro Bashing

Urteil – Aus für Hygiene-Internetpranger auch in Nordrhein-Westfalen – Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Gastro Bashing

    (Münster, 25. April 2013) Aufatmen auch in NRW: Nach Bayern und Baden-Württemberg wird nun auch in Nordrhein-Westfalen der Internetpranger für die Gastronomie vorläufig verboten. Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu veröffentlichen (Aktenzeichen: 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13, Beschlüsse vom 24. April 2013). Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.