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Flugportale

BGH-Urteil erlaubt sog. Screen-Scraping – Auslesen von Flugdaten von Online-Reisebüros ist nicht unlauter

    (Karlsruhe, 02. Mai 2014) Das automatische Auslesen von Flugdaten auf den Webseiten der Airlines (Screen Scraping) ist nicht unlauter, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Damit wird ein das Berufungsurteil aufgehoben und eine Klage von Ryanair an das Oberlandesgericht Hamburg (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12) verwiesen. Damit dürfen u.a. die Reiseportale cheaptickets.com, opodo.com, fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de auch weiterhin Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern.

    Online-Flugpreisportale: Testsieger wurde checkfelix.com vor momondo.de und swoodoo.com – Preisangebote nicht immer top, Service nur ausreichend

      (Hamburg, 05. August 2013) Ob Frühbucher oder Last-Minute-Schnäppchenjäger – wer günstige Flüge sucht, landet im Internet oft im Online-Reisebüro oder direkt bei der Fluglinie. Den Bestpreis pickt man aus der Fülle der Angebote so nur selten heraus. Die smarte Alternative: Vergleichsportale, die per Mausklick kostenlos eine Übersicht der günstigsten Flüge zahlreicher Anbieter bieten – und auf Wunsch zur deren Buchungsseiten weiterleiten. Doch sind hier immer heiße Preise garantiert? Sind die Angaben immer verlässlich? Und wie ist es um den Service im Internet bestellt? Antworten liefert das Deutsche Institut für Service-Qualität, das neun Flugpreisportale ohne eigene Buchungsmöglichkeit untersuchte. “Bestes Flugpreisportal 2013” wurde checkfelix.com.

      TV-Tipp – Studie Flugportale: Preise sind nicht transparent und oft teurer als bei Fluggesellschaften – Fly.de ist Testsieger

        Eine Flugbuchung über das Internet ist bequem und praktisch. Auf der Suche nach dem günstigsten Angebot versprechen Flugportale Hilfe. Webseiten wie Flüge.de oder Flug24.de werben teils aggressiv mit besonders niedrigen Preisen. Doch wie günstig sind die Angebote? Erhalten Verbraucher tatsächlich eine gute Übersicht? Und bieten die Portale bei Problemen oder Fragen einen kundenfreundlichen Service? Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv zehn Flugportale mit Buchungsmöglichkeit.

        fluege.de zur Preistransparenz auf Flugportalen vom Verband Internet Reisevertrieb: Vier verstoßen gegen ihren eigenen Code of Conduct – Es sind dies: opodo.de, lturfly.com, weg.de und ebookers.de

          Entgegen der Darstellung des Verbands Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) vor circa zwei Wochen, in dem einige Reisebuchungs-Portale zusammengeschlossen sind, auch entgegen einer Darstellung im ZDF-Magazin WISO, ist es nicht so, dass Deutschlands größtes Flugbuchungsportal, www.fluege.de (3,3 Mio. Nutzer im Monat), die Preisdarstellung erheblich anders praktiziert, als zahlreiche Mitbewerber im Markt. Richtig ist vielmehr, dass Mitglieder des VIR gegen ihren eigenen “Code of Conduct” für “kundenfreundliches Verhalten im Online-Marketing” verstoßen. Dies betrifft insbesondere den Punkt 1.1. dieses über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Verhaltenskodex und zwar in Verbindung mit dem letzten Absatz der Präambel. Fluege.de hat mittels einer Zufallsstrichprobe ermittelt, wie die Praxis bei 18 anderen Flugportalen aussieht. Gleichzeitig möchte das Portal, das zur Unister Holding in Leipzig gehört, helfen, für mehr Transparenz der komplexen Buchungsvorgänge auf Flugportalen zu sorgen.