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Flugdaten

BGH-Urteil erlaubt sog. Screen-Scraping – Auslesen von Flugdaten von Online-Reisebüros ist nicht unlauter

    (Karlsruhe, 02. Mai 2014) Das automatische Auslesen von Flugdaten auf den Webseiten der Airlines (Screen Scraping) ist nicht unlauter, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Damit wird ein das Berufungsurteil aufgehoben und eine Klage von Ryanair an das Oberlandesgericht Hamburg (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12) verwiesen. Damit dürfen u.a. die Reiseportale cheaptickets.com, opodo.com, fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de auch weiterhin Flüge von Ryanair anbieten. Der Billigflieger wollte das mit seinen AGB verhindern.