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Finanztipp

Mandavi Group: Mit Schenkungen Steuern sparen – Durch etappenweises Verschenken Freibeträge mehrfach nutzen

    Normalerweise sind Geschenke lediglich dem Empfänger zugedacht. Werden allerdings große Geldsummen, Aktien oder Immobilien verschenkt oder vererbt, erhebt der Staat Ansprüche. Erbschaften und Schenkungen gelten im juristischen Sinne als Erwerb. Damit sind sie für den Begünstigten steuerpflichtig. “Verschenken kann trotzdem eine sinnvolle Alternative zum Vererben sein. Mit der richtigen Strategie lassen sich Vermögen sogar komplett steuerfrei übertragen”, erklärt Andrea Wolf von der Mandavi Group AG in Stuttgart, spezialisiert auf Finanzvorsorge und Steueroptimierung.