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Finanzministerium

Hochwasser: Steuererleichterungen für Flutopfer – Steuervorauszahlungen verlegen – Stundung fälliger Steuern – Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

    (Berlin, 09. Juni 2013) Auch die Finanzminister helfen den Flutopfern: Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen nun Erleichterungen für vom Hochwasser Betroffene beschlossen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

    Steigenberger Hotel Group – Wieder ein Haus weg: Zwangsaufgabe in Bad Kissingen

      Das ist bitter: Die Steigenberger Hotels AG, Frankfurt/Main, verliert wieder ein Haus. Das 108-Zimmer-Haus im Zentrum des Traditionskurtortes Bad Kissingen muss zum 31. Oktober aufgegeben werden. Darauf verständigten sich Betreiber und Inhaber, das Bayerische Finanzministerium. Das Land Bayern kann oder will die nötige Sanierung nicht bezahlen.