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Europäisches Parlament

Kreditkartengebühren sollen gesenkt werden – Europäisches Parlament lässt sich nicht beirren

    (Straßburg, 03. April 2014) Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute dem Ausschuss-Vorschlag zugestimmt, die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent des Transaktionswertes für Debitkarten und 0,3 Prozent für Kreditkarten zu begrenzen. Entgegen dem ersten Vorschlag der Europäischen Kommission will das Parlament nicht nur die Karten privater Kunden, sondern auch Firmenkarten und auch das sogenannte Drei-Parteien-System reguliert sehen. Zufrieden mit dieser Entscheidung zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA): „Nach Jahrzehnten überhöhter Kreditkartengebühren war es Zeit, dass Kommission und Parlament das Heft des Handelns entschlossen in die Hand nehmen.“

    Europäisches Parlament stimmt gegen Einbeziehung einzelner Hotelleistungen in die Pauschalreiserichtlinie

      (Berlin/Straßburg, 13. März 2014) In seiner gestrigen Sitzung hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit in erster Lesung den Bericht zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie angenommen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt ausdrücklich die vorgelegten Änderungen. „Wir sind froh, dass das Europäische Parlament sich dafür entschieden hat, unseren auch schon vom zuständigen Ausschuss übernommenen Empfehlungen bezüglich der Hotelleistungen zu folgen“, kommentiert IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen das Abstimmungsergebnis.

      Europäisches Parlament mischt die Karten neu: Kreditkartengebühren werden umfassend gedeckelt

        (Berlin, 21. Februar 2014) Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat auf seiner gestrigen Sitzung wegweisende Entscheidungen zur Senkung überhöhter Gebühren für bargeldlose Kartenzahlungen beschlossen: Danach werden die in den Gebühren enthaltenen Interbankenentgelte für Kreditkarten auf 0,3 Prozent und die für Debitkarten auf 0,2 Prozent des Transaktionswertes begrenzt. Im Vergleich zur bisherigen Praxis der kartenausgebenden Banken entspricht das bei Kreditkarten wie denen von MasterCard oder Visa einer Absenkung um etwa einen Prozentpunkt sowohl im grenzüberschreitenden, als auch im nationalen Zahlungsverkehr.