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Ersatz

Easy Sleeping am Flughafen - in der Sleepbox

Flugausfälle und Annullierungen: Jeder fünfte Deutsche musste schon einmal auf dem Flughafen übernachten

    (Potsdam, 13. Januar 2015) In der kalten Jahreszeit, besonders um die Feiertage zu Weihnachten und dem Jahreswechsel, können Flugreisen für Urlauber schnell zur Geduldsprobe werden. Unvorhersehbare Wetterbedingungen und ein erhöhtes Passagieraufkommen sorgen häufig für Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Richtig unangenehm wird es, wenn den Fluggästen aufgrund von Verspätungen und Flugausfällen eine Nacht auf dem Flughafen bevorsteht. Laut einer Erhebung des Entschädigungsdienstleisters refund.me musste knapp jeder fünfte Deutsche wegen betrieblicher Störungen schon einmal auf dem Flughafen übernachten.

    Urteil: Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden – Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof wichtig für Hotellerie

      (Karlsruhe, 09. Januar 2014) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. Diese Grundsatzentscheidung engt die weit verbreitete Möglichkeit, private Wohnungen als Hotelersatz anzubieten, ein und ist ein Sieg für die Hotellerie.