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Entschädigung

Fluggasthelfer EUclaim erklärt, worauf Passagiere achten sollten. EUclaim hilft bei Flugverspätung und -ausfall (Foto: EUclaim/iStock_vm)

Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung – Worauf Passagiere achten sollten

    Berlin, 22. Juni 2016 – Verspätete oder gestrichene Flüge vermiesen den Sommerurlaub. Die gute Nachricht: Betroffene Passagiere haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug zum Beispiel wegen eines technischen Defekts an der Maschine annulliert wurde oder mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit seinen Zielflughafen erreicht.

    Easy Sleeping am Flughafen - in der Sleepbox

    Flugausfälle und Annullierungen: Jeder fünfte Deutsche musste schon einmal auf dem Flughafen übernachten

      (Potsdam, 13. Januar 2015) In der kalten Jahreszeit, besonders um die Feiertage zu Weihnachten und dem Jahreswechsel, können Flugreisen für Urlauber schnell zur Geduldsprobe werden. Unvorhersehbare Wetterbedingungen und ein erhöhtes Passagieraufkommen sorgen häufig für Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Richtig unangenehm wird es, wenn den Fluggästen aufgrund von Verspätungen und Flugausfällen eine Nacht auf dem Flughafen bevorsteht. Laut einer Erhebung des Entschädigungsdienstleisters refund.me musste knapp jeder fünfte Deutsche wegen betrieblicher Störungen schon einmal auf dem Flughafen übernachten.

      180 Millionen Euro Entschädigung: Soviel lassen sich deutsche Fluggäste jährlich durch die Lappen gehen – Bei Verspätungen und Flugausfällen gibt es bis zu 600 Euro zurück

        (Potsdam, 22. September 2014) Wer als Flugpassagier genervt stundenlang auf den Start seines Fliegers warten muss und auch noch seinen Anschlussflug verpasst, findet im Potsdamer Startup refund.me einen echten Verbündeten. Denn das Unternehmen hilft dabei, in bestimmten Fällen Entschädigungen einzutreiben – Geld, das den Fluggästen zusteht.

        Wer ungewollt im FKK-Hotel landet, bekommt Geld zurück – Wann Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung haben

          (München, 24. Juli 2014) Umso größer die Vorfreude auf den Urlaub, umso größer die Enttäuschung, wenn nicht alles so ist wie gewünscht. Der ADAC informiert, wann Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Die häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm. Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurück verlangen. Aber auch die Unterkunft sorgt für Ärger, wenn sie nicht den Vorstellungen entspricht. Wer ein Familienzimmer mit mehreren Schlafräumen gebucht hat, am Ende jedoch mit der gesamten vierköpfigen Familie in einem Raum schlafen muss, kann mit einer Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises rechnen. Bei Buchung einer Unterkunft mit eigenem Badezimmer gibt es bis zu 100 Prozent des Tagespreises zurück, sollte man Gemeinschaftsbad und -Toilette benutzen müssen.

          Deutsche Reisende stark an Rechtsfragen interessiert

            (München, 17. Juli 2014) Welche Anliegen und Themen interessieren die Reisenden am meisten? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat die Allianz Global Assistance eine große und sogenannte “#Helmpe”-Studie in Auftrag gegeben. In elf Ländern – von Australien über China und acht europäische Länder bis zu den USA – wurden die Beiträge führender Internet-Reiseforen über einen Zeitraum von fünf Jahren detailliert inhaltlich ausgewertet. Dabei kam Überraschendes zu Tage. Chinesen beispielsweise beschäftigen sich mit dem Thema Reisen mit Eltern, in den USA spielt das Thema Sicherheit eine Sonderrolle und die Deutschen erkundigen sich auffallend häufig zu Fragen rund um Verbraucherschutz und Gesundheitsrisiken auf Reisen.

            Konflikt um Fluggastrechte: Entschädigung erst bei fünf Stunden Flugverspätung

              (Berlin, 14. April 2014) Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch, ob Passagiere künftig je nach Entfernung des gebuchten Flugs bei drei-, fünf- oder siebenstündigen Verspätungen gegenüber Airlines einen Anspruch auf Entschädigung haben werden. In der Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage der Grünen im deutschen Bundestag heißt es, derzeit unterstütze eine „deutliche Mehrheit“ der EU-Staaten den Vorschlag der Brüsseler Kommission, Reisenden bei Verbindungen innerhalb der EU eine Kompensation erst bei einer Flugverzögerung von fünf Stunden und bei längeren Strecken sogar erst bei Verspätungen von neun und zwölf Stunden zuzugestehen.

              Nach Schulessen-Seuche bei 11.000 Kindern: Catering-Riese Sodexo kündigt Lieferanten-Audit – 50-Euro-Lernmittel-Gutschein als Entschädigung

                Sodexo in Verteididungshaltung: Der Catering-Riese kündigte nun nach der selbst ausgelösten Schulessen-Seuche mit über 11.000 erkrankten Kindern und Jugendlichen in Ostdeutschland ein Lieferanten-Audit an. Der Zulieferer der mit Noroviren verunreinigten Charge tiefgekühlter Erdbeeren muss nun umfassende Informationen über Herkunft, Transport und Verarbeitung vorlegen. “Wir setzen die Zusammenarbeit mit unserem Lieferanten aus und veranlassen eine Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter. Eine mögliche weitere Zusammenarbeit mit diesem Lieferanten werden wir von dem Ergebnis dieser Prüfung abhängig machen”, so eine offizielle Stellungnahme von Sodexo.

                Wanzenbiss: Londoner Hotel zahlt 1.600 Pfund Entschädigung

                  Das könnte zum Präzedenfall werden: Das Airways Hotel in London zahlte nun einem Bericht zufolge zwei Schwestern eine Entschädigung von 1.600 britischen Pfund für Insektenstiche oder –bisse. Dies berichtet travelmole.com. Die Gäste seien durch Bettwanzen mehrere Male gebissen worden und mussten sich ärztlich behandeln lassen, heißt es.