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Domain Grabbing

BGH bekräftigt: Nutzung fremder Marken beim Keyword Advertising weiterhin erlaubt

    (Karlsruhe, 17. Dezember 2012) Das betrifft auch viele Hotels: Im sog. Keyword Advertising ist die Nutzung fremder Markennamen auch weiterhin erlaubt. Dies bekräftigte nun der Bundesgerichtshof in einem neuerlichen Urteil (Az.- I ZR 217/10 vom 13. Dezember 2012). Ein Unternehmen dürfe die Wortmarke eines Mitbewerbers als Schlüsselwort bei Google Adwords verwenden.