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Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

Zeiterfassung: So können Gastronomen und Hoteliers die Vorgaben des Mindestlohngesetzes ohne Mehraufwand erfüllen

    (Berlin, 03. Februar 2015) Seit dem 1. Januar ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft. Mit sich bringt es eine deutlich erhöhte Dokumentationspflicht. Zentral ist dabei der Bereich der Arbeitszeiterfassung. Das Gesetz schreibt in Paragraph 17 vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Damit soll verhindert werden, dass der Mindestlohn durch zu lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Die Pflicht gilt für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.958 Euro. Wer nicht dokumentiert, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.