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Dehoga Hessen

Hygienepranger nun auch in Hessen vorläufig untersagt – Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt rechtliche Einschätzung des Dehoga-Landesverbandes

    (Kassel, 15. Mai 2013) In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Webseiten schon abgeschaltet: Nun kommt auch das (vorläufige) Aus für den Hygienepranger in Hessen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun in einem aktuellen Beschluss (vom 23. April 2013) im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt. Die Anprangerungen im Internet nach dem neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind damit verboten.