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Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts liegen vor: Kommunale Bettensteuern faktisch vom Tisch

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt. Darin stellt das BVerwG fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist, auch dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft wird. Das Gericht hat daher die entsprechenden Satzungen wegen Verstoß gegen Bundesrecht für unwirksam erklärt. Der Dehoga Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) sehen mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung kommunale Bettensteuern deutschlandweit faktisch vom Tisch.

    Hinweis an Hoteliers: Widerspruch gegen Bescheide zur Bettensteuer einlegen

      Die in immer mehr deutschen Städten und Gemeinden erhobene Bettensteuer ist teilweise verfassungswidrig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) darf die City Tax nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden. Auf Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, ist eine Bettensteuer dagegen nicht zulässig. Nun müssen die entsprechenden Satzungen der Bettensteuer-erhebenden Kommunen geändert werden. In der Zwischenzeit raten die Branchenexperten von ETL ADHOGA, dem renommierten Steuerberater-Verbund für das Gastgewerbe, Hoteliers zu folgender Vorgehensweise …