Booking.com gibt Unterlassungserklärung ab – Schluss mit dem Psychodruck "Letzte Chance" bei der Hotelbuchung
(Berlin, 30. September 2014) Wer hat sich nicht schon einmal bei der Buchung seines Hotelzimmers auf einem der bekannten Onlineportale unter Druck gesetzt gefühlt, wenn Sätze aufpoppen wie: „Letzte Chance! Wir haben noch ein Zimmer!“ oder „Wir haben noch vier Zimmer“ (unabhängig von der angegebenen Anzahl der Zimmer)? Das Buchungsportal booking.com hat jedenfalls nach einem entsprechenden Präzedenzfall in den Niederlanden nun auch in Deutschland Abhilfe versprechen müssen. Booking.com gab nach entsprechender Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 22. September 2014 diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.