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Bettensteuer

Berlin führt Bettensteuer ein – 5% ab 1.1.2014

    (Berlin, 12. Dezember 2013) Die Matratzen-Maut kommt: Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beschloss nun einstimmig die Einführung einer Bettensteuer ab 1. Januar 2014. Dem muss das Parlament noch zustimmen; dies gilt aber als sicher.

    Was die Große Koalition bringt: Mindestlohn von 8,50 Euro wahrscheinlich – Luftverkehrsabgabe vor dem Aus? – Mehrwertsteuererhöhung bei Hotelübernachtungen unwahrscheinlich

      (Berlin, 22. November 2013) Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geht es nun auf die Zielgerade. Es zeichnen sich einige Konsequenten für Gastgewerbe und Touristik ab. Als sehr wahrscheinlich gilt die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde. Eine Kommission der künftigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD soll Details klären, u.a. wann der Mindestlohn eingeführt werden soll.

      Köln verzichtet vererst auf Bettensteuer

        (Köln, 04. November 2013) Köln war die erste Stadt, die eine Bettensteuer erhoben hatte. Nun wird diese auf Eis gelegt. Die Stadtverwaltung werde vorerst keine Bettensteuer mehr erheben, berichtete der “Kölner Stadt-Anzeiger”. Anlass der Entscheidung seien Unklarheiten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (wir berichteten).

        Wegweisendes Urteil gegen Bettensteuer – Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Dortmund Erhebung der Matratzenmaut

          (Münster/Dortmund, 24. Oktober 2013) Ein wegweisendes Urteil gegen die Bettensteuer fällte nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird der Stadt Dortmund zunächst die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für privat veranlasste Übernachtungen untersagt. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Interessant ist die Begründung der Richter: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele.

          Freiburg im Breisgau beschließt Bettensteuer – Widerstand “bis aufs Messer” angekündigt

            (Freiburg/Breisgau, 18. Oktober 2013) Der Gemeinderat in Freiburg/Breisgau hat die Einführung der Bettensteuer zum 01. Januar 2014 beschlossen. Hotels und Pensionen sollen dabei fünf Prozent pro privat veranlasste Übernachtung (3 bis 5 Euro jeweils) abgeben. Damit sollen Mehreinnahmen von rund 1,5 Millionen Euro erzielt werden. Die Hoteliers sind mehr als verärgert. Karin Späth vom Best Western Hotel Victoria in Freiburg/Breisgau kündigte Widerstand “bis aufs Messer” an.

            Travel Industry Club: Reisebranche muss entlastet werden – Korrektur der Luftverkehrsabgabe – Pkw-Maut nur bei geringerer Kfz-Steuer – Bettensteuer abschaffen – EU-Pauschalreiserichtlinie überarbeiten

              (Frankfurt/Main, 30. September 2013) Das sind die wichtigsten Themen auch für die Hotellerie: Drei Punkte brennen der deutschen Reisebranche nach der Bundestagswahl und vor der Bildung einer neuen Bundesregierung in Berlin besonders unter den Nägeln: die Luftverkehrsabgabe, die geplante Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie und die in vielen deutschen Städten erhobene “Bettensteuer”. Die PKW-Maut sollte nur dann eingeführt werden, wenn deutsche Autohalter bei der Kfz-Steuer entsprechend entlastet werden. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung von mehr als 400 Entscheidern der Reisebranche, die der Travel Industry Club veranlasst hat.

              Kölner Bettensteuer: Endgültig rote Karte durch Bundesverwaltungsgericht

                (Leipzig/Köln, 12. August 2013) Endgültig rote Karte durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung ist nun Vergangenheit. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

                Grand Elysée Hamburg klagt gegen die Bettensteuer

                  (Hamburg, 06. Juli 2013) Endlich tut jemand was: Das Grand Elysée Hotel in Hamburg hat nun Klage beim Finanzgericht der Hansestadt gegen die seit Jahresanfang geltende Bettensteuer eingereicht. Das Pilotverfahren wirde vom Dehoga Hamburg unterstützt.

                  Bettensteuer in Hamburg weit hinter Erwartungen zurück

                    (Hamburg, 24. April 2013) Hamburgs Hotellerie boomt: Die Nächtigungszahlen in der Hansestadt wachsen stetig weiter – doch insbesondere bei Geschäftsreisen. Im ersten Quartal blieben daher die Einnahmen aus der zu Jahresbeginn eingeführten Bettensteuer (die nur auf privat veranlasste Nächtigungen erhoben werden darf) weit hinter den Erwartungen zurück. Laut Finanzbehörde wurden rund 1,2 Millionen Euro eingenommen – gerechnet wurde mit etwas drei Millionen Euro.

                    Hamburg: Erster Vorstoß gegen Bettensteuer erfolglos – Finanzgericht weist Antrag auf Einstweilige Verfügung ab

                      (Hamburg, 06. April 2013) Ärger in der Hansestadt: Die seit Jahresbeginn geltende Bettensteuer brüdet bis zu 30.000 Euro Extrakosten den Tophotels in Hamburg auf; wir berichteten. Nun scheiterte ein erster juristischer Vorstoß gegen die Matratzenmaut von bis zu vier Euro auf private Übernachtungen. Das Finanzgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung zurück. Die Kultur- und Tourismustaxe stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar, heißt es zur Begründung.

                      Hamburg: Bis zu 30.000 Euro Bettensteuer je Tophotel

                        (Hamburg, 04. April 2013) Eine Menge Geld: In Hamburg müssen große Tophotels wie das Radisson Blu oder Fairmont Vier Jahreszeiten 25.000 bis 30.000 Euro Bettensteuer pro Jahr bezahlen. Dies berichtet das “Hamburger Abendblatt”. Seit Jahresanfang gilt in der Hansestadt die sog. Kulturtaxe. Die Matratzenmaut bei privaten Übernachtungen beträgt bis zu vier Euro.

                        Wegen Bettensteuer: A&O Hotels klagen gegen Stadt Hamburg

                          (Hamburg, 26. Januar 2013) A&O Hotels und Hostels ist das Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz ein Dorn im Auge, daher hat die Budget-Hotelkette jetzt das Rechtsanwaltsbüro Harms-Ziegler damit beauftragt, rechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten. „Diese Taxe ist ein aberwitziges Bürokratiemonster. Unserer Meinung nach führen besonders das Fehlen einer Übergangsregelung, der unverhältnismäßige Erhebungsaufwand und das Konstrukt als indirekte Steuer zu gravierenden rechtlichen Bedenken“, erklärte A&O-Chef Oliver Winter.

                          Kölner Bettensteuer rechtswidrig – Oberverwaltungsgericht Münster gibt Hoteliers Recht

                            (Berlin, 23. Januar 2013) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des Dehoga gefolgt.

                            VDR: „Nachweiserbringung von Dienstreisen ist eine Zumutung“ – Geschäftsreise-Verband kritisiert Bürokratie bei der Befreiung von der „Bettensteuer“ in Hotels

                              (Frankfurt/Main, 23. Januar 2013) Der Geschäftsreise-Verband VDR hat sich noch einmal an den Deutschen Städtetag und an die Bürgermeister von Hamburg und Köln gewandt, um eine vereinfachte Nachweiserbringung von Dienstreisen zu fordern. Reisende, die dort beruflich übernachten, müssen im Hotel in einem komplizierten Verfahren nachweisen, dass sie nicht privat unterwegs sind, um von der sogenannten Bettensteuer, der kommunalen Übernachtungssteuer, befreit zu werden.

                              Bettensteuer in Hamburg ab 2013: Hoteliers wollen Stadt verklagen

                                (Hamburg, 28. November 2012) Hamburgs Politiker wollen es noch einmal wissen: Im Landesparlament, der Bürgerschaft, wurde nun mit de Stimmen der alleinregierenden SPD und der CDU-Fraktion die Bettensteuer auf private Übernachtungen beschlossen. Die FDP stimmte dagegen. Grüne und Linke enthielten sich. Die Hamburger Hoteliers kündigen dagegen eine Klage an. Otto Lindner – in Hamburg gibt es zwei gut gehende Lindner Hotels – will in Abstimmung mit Hotelierskollegen und dem Dehoga juristisch vorgehen.

                                Köln plant eine neue Bettensteuer

                                  Das Pendel schlägt zurück: In Köln will die Stadtverwaltung die vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärte Satzung für eine Bettensteuer so verändern, dass nicht alle eingenommenen Gelder zurück gezahlt werden müssen. Dies berichtet die „Kölnische Rundschau“. Köln hatte als erste deutsche Stadt im Oktober 2010 die Matratzen-Maut auf alle Hotelübernachtungen eingeführt und bis heute rund 19 Millionen Euro eingenommen.

                                  VDR fordert Beendigung der Bettensteuer in Köln

                                    Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) hat den Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, in einem Offenen Brief aufgefordert, die Besteuerung von Geschäftsreisenden zu beenden.

                                    Urteile des Bundesverwaltungsgerichts liegen vor: Kommunale Bettensteuern faktisch vom Tisch

                                      Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt. Darin stellt das BVerwG fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist, auch dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft wird. Das Gericht hat daher die entsprechenden Satzungen wegen Verstoß gegen Bundesrecht für unwirksam erklärt. Der Dehoga Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) sehen mit der nun vorliegenden Urteilsbegründung kommunale Bettensteuern deutschlandweit faktisch vom Tisch.

                                      Kanzlei Kanzler Kern Kaiser erfolgreich gegen die Bettensteuer – Anwaltskanzlei der Verbandsjustitiarin vertritt Hoteliers bis vor das BVG

                                        „Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Argumentation in seiner Urteilsbegründung teilweise wörtlich übernommen.“ – Nicht ohne Stolz kommentiert der Kreuznacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stefan Huth, das Urteil aus Leipzig vom 11. Juli 2012 zur sog. „Bettensteuer“. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Gemeinden zwar Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.