(Brüssel, 04. Dezember 2013) Meistbegünstigungsklauseln – namentlich Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität – sind in den Verträgen und AGB der meisten Hotelbuchungsportale verankert, obwohl diese Klauseln im Widerspruch zum EU-Recht stehen und von immer mehr Kartellbehörden und Gerichte in Europa als kritisch eingestuft werden. „Hotelbuchungsportale sollten sich unverzüglich und freiwillig dazu bekennen, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und auf jede Art von Meistbegünstigungsklauseln in bestehenden und zukünftigen Verträgen zu verzichten. Sollten OTAs weiterhin Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität von ihren Hotelpartnern einfordern und durchsetzen, wird Hotrec auf koordinierte Maßnahmen der nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden zu setzen, um das Recht auf unternehmerische Freiheit durchzusetzen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen und wirtschaftlichen Schaden von der Branche abzuwenden“, stellt Hotrec-Präsident Kent Nyström klar.