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Beschenkte

Steuerpflicht bei Schenkungen oder Steuerhinterziehung-Deluxe – Fallstricke für Schenker, Beschenkte und Behörden

    Von Dr. Johannes Fiala & Dipl.-Math. Peter A. Schramm – Mai 2013

    Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abgeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, daß keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung daß keine Steuer anfällt – vom zuständigen Finanzamt geben lassen. Wer besonders gewissenhaft ist, und legal diese Abgaben mindern möchte, sollte insbesondere bei Schenkung von Immobilien und Versicherungen – schon gar, wenn dabei zur Steueroptimierung Leibrenten-, Pflege- u.ä. Zusagen vorbehalten sind – einen Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen.