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9flats

Harte Zeiten für Hotels – Airbnb, Wimdu und Co: Deutsche für Home Sharing – Günstiger Urlaub in Privatwohnungen wird für Touristen immer wichtiger

    Berlin, 11. Juli 2017 – Knapp sieben Millionen Internetnutzer in Deutschland (zwölf Prozent) vermieten Zimmer oder gar die ganze Wohnung zeitweise an Touristen. Damit ist “Home Sharing” à la Airbnb, Wimdu, Booking, HomeAway und 9flats in der breiten Masse angekommen, wie eine aktuelle Umfrage des Berliner Digitalverbands Bitkom unter 1.013 Deutschen ergeben hat.

    Der deutsche Gast nutzt das Hotelbett mit Vorliebe als TV- und Lesesessel und erst dann für amouröse Abenteuer, zum onlinesurfen und essen

    Lieber im Hotel: Deutsche sind noch skeptisch bei Sharing Economy – Konkurrenz von Airbnb & Co. doch nicht so stark? – Vertrauen auf Hotellerie

      (Hamburg, 30. Juni 2015) Auf Sharing-Economy-Plattformen wie airbnb.de bieten Privatpersonen ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser Reiseinteressierten als eine Ferienunterkunft an. Aber im Zuhause einer fremden Person übernachten? Einer repräsentativen Umfrage von travelzoo.de zufolge sehen Deutsche diese relativ neue Form des Urlaubs eher skeptisch. Über die Hälfte der Befragten würde nach wie vor lieber im Hotel übernachten. Die Experten für Reise- und Freizeitangebote wollten es genauer wissen und haben nachgehakt. Welche Bedenken haben Zweifler und was spricht für die Reiseform?

      "Normale" Untermieter? Ständig wechselnde Touristen fallen nicht unter diese Kategorie

      "Normale" Untermieter? Ständig wechselnde Touristen fallen nicht unter diese Kategorie

        (Berlin, 06. Oktober 2014) Selbst wer vom Eigentümer eine offizielle Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung erhält, der hat damit noch keinen Freibrief für jegliche ihm vorschwebende Art der Untervermietung. In der Regel sind damit nämlich längerfristige Nutzungen gemeint. Kommt ein Mieter auf die Idee, er könne seine Wohnung tageweise oder wochenweise Touristen zur Verfügung stellen, dann sollte er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dafür sicherheitshalber eine Extra-Genehmigung einholen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 210/13)