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Streik der Flugbegleiter: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden – ADAC: Auch bei großer Verspätung gibt es Geld zurück

(München, 28. August 2012) Reisende müssen ab morgen mit Streiks der Flugbegleiter und damit auch mit Verspätungen im Flugverkehr rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:

Werden Flüge aufgrund des Streiks annulliert, erhalten Passagiere von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.

Anders verhält es sich bei Pauschalurlaubern. Ihnen ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, diese anzutreten. Es besteht also bei einer nur kurzen Streikdauer kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter gerechtfertigt. Für die Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwischen Verzögerung der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßgebend sein. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.

Individualreisende können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.

Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, wartenden Gästen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit unentgeltlich anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern. Nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung wird ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bzw. Schadenersatz wegen großer Verspätung (mehr als drei Stunden) oder Annullierung eines Flugs auch bei Streik des eigenen Personals kaum in Betracht kommen. Anders ist dies nur, wenn die Fluggesellschaft keine geeigneten Maßnahmen zur Abwendung oder Verringerung der Streikfolgen – etwa durch Einrichtung eines Ersatzflugplans – ergriffen hat.

Flug verspätet, überbucht oder gestrichen? Neue App hilft Fluggästen ihre Ausgleichszahlung zu bekommen
Mit refund.me können sie unmittelbar prüfen können, ob sie für ihren verspäteten, überbuchten oder gestrichenen Flug Ausgleichzahlungen bekommen: Sie geben einfach die Flugnummer ein und erfahren mit wenigen Clicks, in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt. Ein Beschwerdeformular, das sofort erstellt und online unterschrieben wird, kann direkt an die Airline weiter geleitet werden.

refund.me

“Viele Passagiere haben in der Vergangenheit auf Zahlungen verzichtet, weil ihnen der bürokratische Aufwand zu hoch war. Daher wollten wir eine schnelle Technologie entwickeln, um Fluggästen aus aller Welt zu ihren Ausgleichsleistungen zu verhelfen. Mit unserer App können Passagiere schon beim Verlassen des Flugzeuges ihre Ansprüche prüfen. Wer lieber in Ruhe schaut, kann dies auch von zu Hause tun über www.refund.me. Flüge können zudem bis zu 3 Jahre rückwirkend geprüft und in Anspruch gestellt werden.”, erläutert Eve Büchner, Gründungsmitglied der refund.me GmbH.

Die neue App von refund.me macht Prozesse einfach, die sonst lange währten: Der Reisende gibt heute lediglich die Flugnummer, den Tag und die Uhrzeit sowei einige Zusatzdaten in sein Smartphone ein und schon ermittelt die App das Ergebnis. Automatisch werden die eingegebenen Informationen mit den Rahmendaten der EU-Verordnung 261/2004 und andere Faktoren abgeglichen. Innerhalb weniger Sekunden weiß der Reisende bis zu welcher Höhe mit einer Ausgleichszahlung zu rechnen ist. Das Beschwerdeformular wird in Echtzeit erstellt, kann mobil und online unterschrieben werden und wird automatisch an die betreffende Airline weitergeleitet.

EU-Verordnung bei Flugreisen
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen. Nur wenige Passagiere machen jedoch hiervon Gebrauch, weil sie die juristische Auseinandersetzung und den bürokratischen Aufwand scheuen. Außereuropäische Reisende wissen oft nicht von diesem Gesetz, das seit 2004 in Kraft ist und allen Flugpassagieren weitreichende Rechte zugesteht.

Download in Englisch und Deutsch
Die App “refund.me” steht derzeit nur für iPhone User zur Verfügung. Das Downloaden im App-Store ist kostenlos: http://itunes.apple.com/de/app/refund.me/id524565639. Für Android, Windows und Blackberry folgt die Anwendung in Kürze. Zwischenzeitlich können Nutzer dieser Formate die Webseite von refund.me mobil ansteuern und somit auch vor Ort ihre Erstattung prüfen.

refund.me geht zunächst in englischer und deutscher Sprache an den Start. Büchner: “Im nächsten Schritt werden wir die App und Internet- Seite auch in anderen Sprachen einrichten. So können noch mehr internationale Passagiere von ihren Rechten Gebrauch machen.” Das Ziel von refund.me sei es zudem, auch Rechte für den Bahn-, Schiff- und Busverkehr in die Anwendung zu integrieren.

EU Verordnung 261/2004: http://ots.de/CyNxS
Montrealer Übereinkommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_%C3%9Cbereinkommen