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Soforthilfe per zinsverbilligter KfW-Unternehmerkredite – Dehoga ruft zu Spendenaktion für Gastronomen und Hoteliers auf

(Berlin, 06. Juni 2013) Dramatische Szene in den Hochwassergebieten: Auch zahlreiche Hotels und Gastronomiebetriebe sind von den schweren Überschwemmungen entlang der Flüsse betroffen. Die Bundesregierung stellt allen betroffenen Unternehmen eine Soforthilfe im Umfang von 100 Millionen Euro per zinsverbilligter KfW-Unternehmerkredite zur Verfügung. Heute startete der Dehoga-Bundesverband einen Spendenaktion: Alle Hoteliers, Gastronomen und Partner der Branche werden zur Solidarität mit den gastgewerblichen Unternehmern, die in den Hochwassergebieten von der Flutkatastrophe betroffen sind, aufgerufen.

Soforthilfe per zinsverbilligter KfW-Unternehmerkredite – Dehoga ruft zu Spendenaktion für Gastronomen und Hoteliers auf
Soforthilfe per zinsverbilligter KfW-Unternehmerkredite – Dehoga ruft zu Spendenaktion für Gastronomen und Hoteliers auf

Hierzu wurde ein Sonderkonto bei der Berliner Sparkasse eingerichtet:
„Flutopferhilfe Gastgewerbe“
Kontonummer: 13 22 22 44
Bankleitzahl: 100 500 00

„Die Hochwasser-Katastrophe droht viele Existenzen zu vernichten und gefährdet Tausende Arbeitsplätze. Nach einem verschneiten März und einem regnerischen April und Mai trifft die Flut die Betriebe besonders hart. Deshalb benötigen die Hoteliers und Gastronomen schnelle, unbürokratische und direkte Hilfe“, erklärte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Der Dehoga wird zusammen mit seinen Landesverbänden dafür sorgen, dass die eingegangenen Spenden unverzüglich den Hoteliers und Gastronomen in den Hochwassergebieten zu Gute kommen“, so der Hotelier (Landhotel Hirsch Bebenhausen). Jetzt sei die Solidarität aller nicht betroffenen Kollegen gefordert.

Der Umfang der Schäden in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist noch nicht vollständig absehbar. „Doch die Meldungen der Betroffenen, die oftmals ihre Betriebe in Flussnähe oder in den Altstädten besitzen, sind dramatisch“, so Fischer. Auch Unternehmer in Brandenburg und Niedersachsen bangen um ihre Betriebe, da sich das Wasser unaufhaltsam Richtung Norden bewegt.

Neben der Spendenaktion wird der Dehoga-Bundesverband eine Inventarbörse im Internet einrichten. Unter www.dehoga.de können Hoteliers und Gastronomen den Flutopfern im Gastgewerbe in Kürze mit Sachspenden unter die Arme greifen.

“Wir als Branche wollen alles in unserer Kraft Stehende tun, um die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Unternehmen wirkungsvoll zu unterstützen. Mehr denn je verdienen diese Betriebe den Beistand ihres Verbandes“, sagte Ernst Fischer.

Alle Spender erhalten eine entsprechende Spendenbescheinigung vom „Verein zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen im Dehoga“, der zur letzten Hochwasserkatastrophe 2002 gegründet wurde und Hilfe geleistet hat.

Weitere Informationen zur Spendenaktion sind unter der Telefon-Hotline: 030/72 62 52 0

10 Punkte Programm für den Wiederaufbau
Neben der Soforthilfe des Bundes in Höhe von 100 Millionen Euro, die seitens der betroffenen Länder in gleicher Höhe für Sofortmaßnahmen ergänzt wird, will die Bundesregierung betroffene Unternehmen mit einem 10 Punkte Programm für den Wiederaufbau unterstützen.

1. Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöff-net (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (In-vestitionskredit Kommunen); Volumen für Unternehmen rund 100 Mio Euro.
2. Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungs-freistellung der Hausbanken erleichtert werden.
3. Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorüber-gehend gestundet werden.
4. Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programman-gebote stehen.
5. Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme auflegen.
6. Für kleine Unternehmen sollten die besonders wichtigen Angebote der Bürgschafts-banken in den betroffenen Ländern verbessert werden, etwa durch vorübergehend hö-here Bürgschaftsquoten.
7. Es wird überlegt, eventuell ein Sonderprogramm „Hochwasser“ für Schäden in den Kri-sengebieten im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einzuführen.
8. Passgenaue Nutzung vorhandener Mittel der laufenden Förderperiode aus den EU-Strukturfonds für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Kommunen und Bürger. Bei Bedarf Unterstützung der Länder gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle und unbürokratische Anpassung der operationellen Programme.
9. Nutzung des EU-Solidaritätsfonds für Soforthilfen zur Behebung der Hochwasserschä-den.
10. Unterbrechung der Fristen zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 für Unternehmen, bei denen durch die Hochwasserkatastrophe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verursacht wurde.

Sofortmaßnahmen der Wirtschaft
Die Kammern werden versuchen, für weggefallene Ausbildungsplätze Ersatzlösungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an überbetrieblichen Ausbildungsstätten schnell beseitigt werden.

Mit Unterstützung der Kammern sollen Patenschaften zwischen Unternehmen vermittelt werden, um sich gegenseitig etwa durch Ersatzmaschinen Hilfestellung zu geben.

Zielgerichtete Information an betroffene Unternehmen, die Möglichkeit der Kurzarbeit zu nutzen (Inanspruchnahme der Kurzarbeiterregelung nach SGB III), um Entlassungen zu vermeiden.

Mehr: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Hochwasserhilfe/