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Sicherheitshinweise für Türkei-Reisende – das steckt dahinter

Küste bei Antalya in der Türkei

Küste bei Antalya in der TürkeiBerlin, 31. Mai 2016 – Das Auswärtige Amt (AA) hat bereits im Jahr 2007 seine Sicherheitshinweise für die Türkei um einen Passus ergänzt, in dem davon abgeraten wird, dort in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine sog. kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion Die Linke weiter hervorgeht, solle dieser Hinweis darauf aufmerksam machen, “dass in der Türkei gegen den türkischen Staat gerichtete Meinungsäußerungen oder Äußerungen, die so aufgefasst werden können, strafrechtliche Konsequenzen haben können”.

In der Türkei könne für die “Herabsetzung der türkischen Nation” nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, für die Unterstützung des Terrorismus eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden. Die Bundesregierung hat laut Antwort keine Kenntnis einer abschließenden Liste von Organisationen, die die Türkei als terroristisch einordnet. Es sei jedoch davon auszugehen, dass zumindest eine Reihe von Organisationen in der Türkei als terroristisch eingestuft werden, darunter etwa die Demokratische Partei Kurdistans (PDK), Freiheitsfalken Kurdistans (TAK), Gülen-Bewegung, Islamischer Staat (IS) sowie Kurdische Arbeiterpartei / Volkskongress Kurdistan (PKK / Kongra Gel), Kurdische Hizbullah, Partei der Demokratischen Union (PYD) und weitere.

“Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes warnen nicht grundsätzlich vor politischer Kritik im Ausland, sie verweisen lediglich auf örtliche strafrechtliche Vorschriften, wo dies aufgrund von Erfahrungen, die in einem oder mehreren Einzelfällen mit diesen strafrechtlichen Vorschriften gemacht wurden, angezeigt erscheint”, heißt es in der Antwort weiter. Auch weil dem AA nicht immer jede Vorschrift und deren Auslegung bekannt sein könne, erhöben die Reise- und Sicherheitshinweise nicht den Anspruch, auf alle derartigen Straftatbestände weltweit hinzuweisen. Derzeit enthielten die Reise- und Sicherheitshinweise für eine Reihe von Staaten Informationen zu Fotografie-Verboten, in anderen Fällen zum Tatbestand der Majestätsbeleidigung (etwa Jordanien), zur Beleidigung des Islam oder des Propheten (Vereinigte Arabische Emirate, Katar) oder zu Fotos, Reiseberichten, SMS und Telefonaten mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen (Iran).