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Sicherheitsexperte warnt Hoteliers vor Überbelegungen

Hotelzimmer mit Couch - Hotel Jadra Hvranska

Hotelzimmer mit Couch - Hotel Jadra HvranskaSicherheit geht stets vor: In den Beherbergungsgenehmigungen der Hotels steht klipp und klar die Anzahl der Betten. Dass man mal ein Kinderbett bzw. Zusatzbett eingeschoben wird (für Familien), ist meist problemlos. Aber: Bezeichnet ein Hotelpächter die ausziehbare Couch im Zimmer als normales Bett , erhöht also die künstlich die Bettenzahl, und kürzt dann die Pacht aufgrund Minderbelegung um ein Drittel, ist unlauter.

Von Hotelsicherheitsexperte Ulrich Jander

Es gibt klare Vorgaben, was ein (gewöhnliches) Hotelbett ist und eine Couch als Sitzgelegenheit – und nur gelegentlich als Ausziehbett zu betrachten ist. So ein Schuss kann auch kräftig nach hinten losgehen, nämlich wenn das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnabschöpfung ansieht und obendrein die Baubehörde die Betriebsgenehmigung überprüft …

Auch Versicherungen haben hierauf ein Argusauge. Viele Versicherungen haben in ihren Policen klare Auflagen bezüglich der Gästebelegung verankert. Werden diese nicht eingehalten, erlischt der Versicherungsschutz .

Und die Feuerwehr bewertet dies in Sachen Brandschutz sowie Flucht- und Rettungswege ganz eigen: Ist die Zahl der belegbaren Betten viel höher als bisher, stimmt das ganze Sicherheitskonzept nicht mehr.

Auch bei Großereignissen könnten Hotelbetreiber geneigt sein, die Gästezimmer mehrfach zu belegen oder gar Tagungsflächen mit Feldbetten für junge Gästegruppen zu bestücken. . In Anbetracht der eventuellen zusätzlichen Einnahmequellen sind der Fantasie der Hotelbetreiber fast keine Grenzen gesetzt. Es gibt klare Richtlinien der Bauordnung sowie der Versammlungsstättenverordnung, die genau vorschreiben, wie viele Menschen sich an welchen Orten aufhalten dürfen.

Noch einmal ganz deutlich: Auch für den Brandschutz sei es unverzichtbar, dass die vorgeschriebenen Belegungszahlen nicht überschritten wird.

Wichtig zu wissen: Erlaubt ist lediglich, ein zusätzliches Baby- oder Zustellbett für Kleinkinder oder andere Familienmitglieder in das Gästezimmer zeitweise einzustellen.

Ulrich JanderÜber den Autor: Ulrich Jander ist seit mehr als 20 Jahren als Sachverständiger für Brandschutz, Arbeitssicherheit, HACCP-Management und Travel-Risk-Management in der Hotellerie und Gastronomie bestens bekannt, u.a. durch zahlreiche TV-Dokumentationen. Seine detailreichen Auskünfte sind sehr begehrt: http://www.hotelchecker.tv