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April, April! Sex-Polizei kontrolliert Hotels – Neues Prostitutionsgesetz in Kraft: Hotel muss genügend Kondome bereit stellen

Safer Sex im Hotel

Achtung: Natürlich ist diese Meldung nicht ganz wahr. Zwar gibt es einen neues “P”-Gesetz, jedoch die zitierte “K”-Verordnung ist frei erfunden …

UPDATE (Safer Sex im HotelRüsselsheim, 01. April 2015) Das neue Prostitutionsgesetz tritt heute in Kraft: Nun gelten auch in Hotels besondere Sicherheitsregeln beim “Safer Sex”. Der Gastgeber, sprich: Hotelbetreiber, muss Kondome in ausreichender Menge zur Verfügung stellen, legt der neue Rechtsrahmen fest. Darauf macht der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) aufmerksam.

Nach der neuen Verordnung f69-fu5180-P haben die örtlichen Arbeitsschutzbehörden verstärkt auch Hotels, wo häufig Prostituierte anzutreffen sind, zu überwachen. So müssen sich die Sexarbeiterinnen ab sofort an der Rezeption mit ihrem Gesundheitspass ausweisen.

Die Behörden müssen nun ihr Prüferpersonal aufstocken. Eingestellt würden vor allem Hotelfachleute, die die Abläufe in einem Beherbergungsbetrieb kennen und Grundkenntnisse in Sachen Hygienemangement aufweisen können. Dezidierte Kenntnisse in Sexualpraktiken seien für die sog. Sex-Polizei in der Hotellerie nicht notwendig, betonte Jander. Nun werden bei Fachverbänden und der IHK entsprechende Lehrgänge angeboten.

Mit dem neuen Prostitutionsgesetz steigt auch der Verwaltungsaufwand für den Hotelier. So müssen die Kondome nach Gebrauch fachgerecht entsorgt werden. Hier komme das Abfallgesetz zum Tragen, so Jander. Abfallentsorger stellen hierfür entsprechende Infektionsboxen, wie sie seit Jahren z.B. in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einsatz sind, zur Verfügung. Für die sichere Entsorgung der Kondome gelten besondere Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Zudem müsse im Hotel dokumentiert werden, wieviele Kondome wann entsorgt wurden.