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Schweiz: Kartellamt ermittelt gegen HRS, Expedia und Booking.com

(Bern, 13. Dezember 2012) Ärger auch in der Schweiz für hrs.de: Die Berner Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen das Kölner Hotelbuchungsportal sowie die Wettbewerber expedia.com und booking.com eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass gegenüber Hotels geforderte Bestpreisgarantien und weitere Vertragsbedingungen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen könnten, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Hoteliersverband Hotelleriesuisse hat nach eigenen Angaben zu dieser offiziellen Ermittlung aufgerufen. Für hrs.de ist es bereits der zweite Kontakt mit Aufsichtsbehörden – in Deutschland ist beim Bundeskartellamt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen der zu Anfang des Jahres verschärften Bestpreis-Klausel in den Vertrags-AGB anhängig. Zum Stand des Verfahrens gibt es noch keine Angaben.

HRS: Auch in der Schweiz offizielle Ermittlungen wegen Bestpreis-Klausel
HRS: Auch in der Schweiz offizielle Ermittlungen wegen Bestpreis-Klausel

Auch in der Schweiz gibt es Widerstand gegen die Handelsmacht der Hotelbuchungsportale. „Es bestehen Anhaltspunkte, dass gewisse Klauseln in den Verträgen zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den ihnen jeweils angeschlossenen Partnerhotels den Wettbewerb zwischen diesen Online-Buchungsplattformen beeinträchtigen könnten“, teilte die Weko mit. Dies betreffe insbesondere sogenannte Bestpreisgarantien, welche die Möglichkeit der Hotels einschränken, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche Endkundenpreise festzulegen, sowie Vertragsklauseln betreffend die Zimmerverfügbarkeit auf verschiedenen Vertriebskanälen. Ausserdem besteht die Vermutung, dass Booking.com, Expedia sowie HRS allenfalls eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie solche Klauseln gegenüber den Hotels einführen und durchsetzen. Auch könnten solche Vertragsklauseln in den Markt eintretende Konkurrenten in der Ausübung des Wettbewerbs behindern. Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, wird mitgeteilt.

Von der Untersuchung erhofft sich der Hoteliersverband Hotelleriesuisse eine Signalwirkung für mehr Freiheiten beim Vertrieb. Steigende Kommissionssätze und ungünstige Vertragsklauseln: Für die Präsenz auf prominenten Buchungsplattformen wie Booking.com oder HRS zahlen Hoteliers einen hohen Preis. Ein von Hotelleriesuisse beauftragtes Gutachten hat ergeben, dass einzelne AGB-Klauseln wie die Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantie die Wettbewerbsfreiheit der Hoteliers schwerwiegend beeinträchtigen. Ebenso bestehen Anhaltspunkte, dass die Betreiber der Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzen.