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Risikobericht: In Ozeanien und Afrika ist es besonders gefährlich – Gefahr bei Geschäftsreisen – Report bei HOTELIER TV

(Berlin, 06. September 2013) Gewappnet für die Katastrophe? Der Weltrisikobericht der Universität der Vereinten Nationen zeigt, wo die Natur für den Menschen am gefährlichsten ist. Entscheidend bei dem Ranking aus 173 Ländern ist nicht nur das Risiko, von Umweltkatastrophen betroffen zu sein. Vanuatu gilt als gefährlichstes (Reise-)Land, da die Insel sehr niedrig liegt und damit bei einem Tsunami leicht überschwemmt werden könnte. Diese Gefahren drohen auch auf Tonga und auf den Philippinen. Deutschland liegt beim Ranking der gefährlichsten Länder auf Platz 146. Auf Barbadas, Malta und in Katar leben die Menschen am sichersten. Katatrophen werden zunehmen, meinen Wissenschaftler, da immer mehr Menschen unter risikoreichen Bedingungen leben. Bei sieben Milliarden Menschen weltweit wachse das Risiko bei extremen Naturbedingungen. Sehen Sie dazu einen Report bei HOTELIER TV: www.hoteliertv.net/business-travel

Risikobericht: In Ozeanien und Afrika ist es besonders gefährlich - Gefahr bei Geschäftsreisen
Risikobericht: In Ozeanien und Afrika ist es besonders gefährlich – Gefahr bei Geschäftsreisen

Neben Naturkatastrophen sind vor allem Krieg und Terrorismus ein großer Unsicherheitsfaktor. Immer mehr Deutsche sind davon betroffen, beispielsweise bei Dienst- und Geschäftsreisen. Geschäftsreisen werden immer gefährlich – nahezu ein Viertel aller Dienstreisen führten im vergangenen Jahr in Länder mit zum Teil extrem, hohen medizinischen Risiko. Die Business Traveler sind dabei in der Regel rundum geschützt, wenn der Arbeitgeber seine Hausaufgaben richtig gemacht. Nach §619 BGB, dem Arbeitsschutzgesetz oder §17 SGB 1 obliegt es einem Arbeitgeber dafür zu sorgen, seine Mitarbeiter sicher und wohlbehalten reisen zu lassen und entsprechend vor Ort unterzubringen.

„Wussten Sie, dass Ihr Chef, wenn er Sie auf Geschäftsreise schickt, dafür Sorge tragen muss, dass Sie nicht zu Schaden kommen?“, fragt Hotelexperte Ulrich Jander. Es fängt bereits bei der Auswahl des Hotels an: Hier hat der Arbeitgeber die entsprechende Fürsorgepflicht, einen Mitarbeiter sicher unterzubringen. Eine billige Absteige, nur weil man Kosten sparen will, reicht oft nicht aus. „Es fängt beim Brandschutz an: Sind die entsprechenden Auflagen erfüllt? Was ist mit der Hygiene? Gibt es zum Beispiel eine Legionellenüberprüfung oder wird das HACCP-Konzept beachtet?“, so der erfahrene Hotelchecker Jander. Sicherheit umfasst den kompletten Auslandaufenthalt. Dies gilt auch für Mitarbeiter die bei deutschen Unternehmen angestellt sind und eine Niederlassung im Ausland haben. Eine vertragliche Entbindung der Haftung sieht das Gesetz nicht vor.

Sicherheit in Hotels ist ein wichtiges Thema. So wurde erst vor kurzem ein Gast, der spät abends mit seinen Kollegen ins Hotel zurückkehrte, vom Reinigungspersonal erstochen. Man hatte ihm mit einem Einbrecher verwechselt. Arbeitgeber sind ebenso verpflichtet für die Sicherheit und medizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter auf Reisen zu sorgen. Das sog. Travel Risk Management geht oftmals bis zur Anheuerung von Bodyguards und Bereitstellung von Stechschutzwesten, die z.B. bei Attacken mit Stichwaffen standhalten.

Immer häufiger werden Tagungs- und Businesshotels von ihren Firmenkunden ausführlich zu ihren Sicherheitsstandards befragt. Ulrich Jander prüft jährlich mehrere hundert Hotels im Auftrag von Banken und Versicherungen. „Da sich Schadensersatzansprüche durchaus sechs- bis siebenstellige Summen werden können, sind diese Prüfungen durchaus gerechtfertigt“, berichtet Jander.

Zurzeit sind bundesweit etwa 30.000 Verfahren in Sachen Travel Risk Management anhängig – und das pro Jahr. Daher bieten AnwaltOnline und Jander nun den umfassenden Rechtscheck an: Dabei wird geprüft, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene im Schadensfall oder deren Angehöriger haben. Zu den wichtisgten Fragen dabei gehören: Welche Risiken bestanden? Was hat das Unternehmen unternommen, um Schaden abzuwenden? Welche Unterlassungen wurden begangen? Für eine Pauschale von 79,95 Euro wird ein Schadensereignis rundum geprüft. Weitere Informationen: http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/beratungonline/travelriskmanagement.html

Der Nachrichtendienst “Unangreifbar leben” hat die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbereitung von Dienst- und Geschäftsreisen in Krisengebiete zusammen getragen:
– Informieren Sie sich schon im Vorfeld genau und umfassend über Ihr “Krisenzielgebiet”.
– Vor allem die politische, ökonomische und religiöse Situation müssen Sie kennen!
– Ebenso über die Gesundheitslage im Zielland (beispielsweise über das Robert Koch-Institut (www.rki.de).
– Vor Abreise sollten Sie sich noch ärztlich untersuchen lassen. Beachten Sie dabei, dass bei Reisen in tropische Länder eine tropenmedizinische Vorsorgeuntersuchung und die entsprechende eine reisemedizinische Beratung unumgänglich ist. Vergessen Sie auch einen “Zahnarzt-Check” nicht. Ebenso sollten Sie daran denken, dass in vielen Ländern entsprechende Impfungen vorgeschrieben sind.
– Beachten Sie auch eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
– Ebenso Sitten, Gebräuche und Besonderheiten, um die landestypischen Gepflogenheiten des Landes berücksichtigen zu können.
– Lernen Sie, wenn möglich, schon im Vorfeld Grundzüge der Sprache des Krisengebietes. Selbst geringfügige Sprachkenntnisse werden Ihnen dort sehr hilfreich sein und Ihnen oftmals “Tür und Tor” öffnen!
– Achten Sie auch auf die bestehenden Kleidervorschriften vor Ort. Besonders wichtig ist dies für weibliche Mitarbeiter. Miniröcke oder bauchfreie Tops sind in islamischen Ländern tabu. Am besten packen Sie “neutrale” Kleider ein. Auch sollten Sie auf Kleidungsstücke mit auffälligen Firmenaufnäher verzichten oder auf solche, die Ihr Herkunftsland verraten. Typisch westliche oder “amerikanische” Kleidung kann zu unangenehmen “Auffallen” führen. Beispielsweise Collegejacken oder mit Emblemen bestickte Baseballkappen. Insbesondere in islamischen Krisengebieten.
– Wenn möglich: nehmen Sie vor Ihrer Abreise Kontakt zu Firmenangehörigen Ihres Ziellandes auf, mit denen Sie vor Ort zusammenarbeiten werden. Profitieren Sie von deren Informationen und Erfahrungen.
– Kopieren Sie sämtliche Unterlagen, wie Pass, Impfausweis, Führerscheine, Policen von Risikoversicherungen, Hotelvoucher, Flugtickets und hinterlegen Sie die Kopien sicher in Ihrem Heimatland. Und auch an einer zweiten Stelle in Ihrem Reisegepäck.
– Rechnen Sie mit einer Nahrungsumstellung im Gastland. Essen Sie dort nur durchgegarte und gekochte Speisen. Vermeiden Sie Salate und Fruchtcocktails.
– Stellen Sie sich auch schon im Vorfeld auf erhebliche Hygieneeinbußen im Krisengebiet ein.
– Denken Sie beispielsweise auch an Wasseraufbereitungsgeräte (Keramikfilter) oder -tabletten.
–  Putzen Sie Ihre Zähne mit Mineralwasser.
– Wenn Sie Brillenträger sind: Nehmen Sie mindestens eine, besser zwei Ersatzbrillen mit. Dabei sollten Sie auf bruchsichere Plastikgläser und stabile Brillengestelle achten.
– Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Krisengebiet. Dabei sollten Sie einen Grundsatz niemals vergessen: “Unwissen schützt vor Strafe nicht!”
– Achten Sie auch auf Devisen- und Zollvorschriften, Einfuhrverbote und Zollbeschränkungen, sowie die Verkehrsregeln vor Ort.