Skip to content

Präventionsgesetz beschlossen: Betriebliche Gesundheitsförderung wird stärker gefördert – Chefsache in Hotellerie und Gastronomie: Bis zu 500 Euro jährlich für Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer

fitness-lazare-pixabay(Berlin, 21. Juni 2015) Nach drei vergeblichen parlamentarischen Anläufen in den vergangenen zehn Jahren hat der Bundestag jetzt ein Präventionsgesetz beschlossen. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention soll lebensstilbedingte “Volkskrankheiten” wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas eindämmen und die Menschen zu einer gesunden Lebensweise mit genug Bewegung bringen. Gesundheitsförderung und Prävention sollen auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten. Eingebunden sind neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden mehr als verdoppelt, von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig mindestens rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

Angebote für Schichtarbeiter und pflegende Angehörige
So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren. So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.

In der Gesetzesbegründung heißt es, je früher im Leben mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen werde, desto eher könnten Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden. Besonders wichtig sei es, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu fördern. Zudem müssten Betriebe eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur entwickeln.

Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiter müssen sich lohnen
Untersuchungen bei mittelständischen Firmen haben gezeigt: Jeder Euro, der in die Gesundheit investiert wird, zahlt sich drei- bis sechsfach für das Unternehmen aus. Voraussetzung dafür ist, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement in die Unternehmenskultur eingebettet ist und dass die Gesundheitsförderung Chefsache ist.

Bislang bietet nur jedes fünfte Unternehmen seinen Mitarbeitern spezielle Gesundheitsangebote. Doch das könnte sich über kurz oder lang bitter rächen. Wie eine Studie der Techniker Krankenkasse zur Stresslage der Nation belegt, fühlt sich ein Großteil der Deutschen über die Norm hinausgehend gestresst. Stressfaktor Nummer eins ist der Job.

Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter und deren Familien zunehmend bei der Gesundheitsvorsorge, indem sie ihnen spezielle Kurse und Trainings ermöglichen sowie in Spezialfällen Betreuungsleistungen vermitteln. Entscheidend dabei ist jedoch, dass diese Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Darauf weist Benjamin Förster, Steuerberater im ETL ADHOGA-Verbund Hannover, hin.

Bis zu 500 Euro jährlich darf der Hotelier oder Gastronom seinen Arbeitnehmern zur Gesundheitsförderung zukommen lassen – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zu ihrem Lohn. Denkbar sind Sportkurse ebenso wie Schulungen zur Entspannung und Ernährungsberatung sowie Anti-Stress- und Nichtraucher-Kurse oder Trainings zur Vermeidung von Burnout. Die Leistung muss im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sein und den allgemeinen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Ausgenommen ist die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio. Neben vollbeschäftigten Arbeitnehmern sind Teilzeitbeschäftigte, Mini-Jobber und Gesellschafter-Geschäftsführer begünstigt.

Doch auch die Gesundheit der Familie des Arbeitnehmers ist wichtig, damit dieser im Beruf voll einsatzfähig ist. Besonders kompliziert wird es, wenn Kinder oder Angehörige unvorhergesehen erkranken und betreut oder gepflegt werden müssen. Hier kann seit Anfang dieses Jahres der Arbeitgeber einspringen und ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen, welches den Arbeitnehmer in persönlichen und sozialen Angelegenheiten berät oder Betreuungsleistungen vermittelt. Auch diese Leistung kann steuerfrei gewährt werden.

Darüber hinaus dürfen 600 Euro jährlich für eine kurzfristige Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen steuerfrei ersetzt werden, wenn die Kosten wegen einer Fortbildungsmaßnahme, eines beruflichen Einsatzes zu außergewöhnlichen Dienstzeiten oder bei Krankheit eines Kindes im Haushalt des Arbeitnehmers anfallen. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.


Lesen Sie dazu auch:
Betriebliche Gesundheitsförderung: Aufstehen, liebe Unternehmer!

Weitere Informationen:
http://www.dnbgf.de/
http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung.html