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Polizei warnt Hoteliers vor Scheckbetrug aus dem Ausland – Neue Opfer bei Überzahlungsbetrug

(Goslar, 13. März 2014) In der letzten Zeit kam es wieder vermehrt zu Vorfällen, in denen es Betrügern aus dem Ausland nach einer altbewährten Masche gelang, mit gefälschten Schecks zu betrügen. In konkreten Fällen wurden auf diese Art und Weise in der letzten Zeit zwei Privatpersonen aus dem Raum Goslar um 5.788 Euro und 3.200 Euro erleichtert. Das Prozedere der Täter ist dabei meist das Gleiche. Der Betrüger meldet sich als möglicher Käufer eines z.B. auf Amazon, Ebay, kalydo.de, autoscout24, mobile.de oder anderen etablierten Onlineverkaufsplattformen inserierten Fahrzeuges/Gegenstandes bei dem Verkäufer oder gibt sich als Mietinteressent bei einem Hotel oder einer Ferienwohnung aus.

PolizeiautosZur Bezahlung übersenden sie einen Scheck eines ausländischen Kreditinstituts, der über eine weitaus höhere Summe als den Kaufpreis ausgestellt ist. Die Käufer entschuldigen sich daraufhin und bitten den Verkäufer, die Differenz zwischen dem Kauf-/Mietpreis und dem Scheck am besten über einen Bargeld-Transfer Service (z.B. Western Union) oder auf ein Bankkonto im Ausland anzuweisen. Kommt der gutgläubig Handelnde dem Verlangen nach, wird der Scheck grundsätzlich nach der Einreichung bei der Bank zunächst auch gutgeschrieben. Was leider jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht. Der Betrag kann innerhalb von 180 Tagen vom Gutschriftskonto zurückgebucht werden. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück und der Verkäufer bleibt auf der bereits überwiesenen Differenz sitzen, da sich die Fälschung bzw. die fehlende Deckung des Schecks erst nach langwierigen bankinternen Überprüfungen herausstellt. Die Auszahlung von angeblichen Differenzbeträgen an Kuriere bzw. die Rücküberweisung an den vermeintlichen Käufer sind bis dahin längst abgeschlossen und nicht mehr rückgängig zu machen. Oft sitzen die Täter zudem im Ausland.

Deshalb rät die Polizei:

  • Informieren Sie sich beim Empfang solcher Kaufangebote bitte ausführlich über ihren Geschäftspartner, z.B. im Internet, bei Ihrer Bank oder den zuständigen Polizeidienststellen, damit Sie nicht selbst Opfer dieser äußerst geschickt agierenden Betrüger werden.
  • Die Echtheit derartiger Schecks sollten so gut wie möglich überprüft werden. So wiesen z.B. einige der eingereichten Schecks plumpe Schreibfehler auf, die alleine schon das Misstrauen erwecken sollten.
  • Grundsätzlich skeptisch sollte man werden, wenn der Betrag auf dem Scheck nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt und eine Rückzahlung des Mehrbetrages verlangt wird.