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Österreich: Hotels zahlen Lehrlingen mehr als deutsche Hoteliers – 625 Euro ab ersten Lehrjahr

Sind Gastrojobs doch nicht so beliebt? Über 42% der angehenden Restaurantfachleute brachen ihre Lehre ab. Bei den Kochlehrlingen waren es sogar mehr als 45%.

Sind Gastrojobs doch nicht so beliebt? Über 42% der angehenden Restaurantfachleute brachen ihre Lehre ab. Bei den Kochlehrlingen waren es sogar mehr als 45%.UPDATE (Wien, 07. Mai 2015) So geht’s auch: Lehrlingen in der Hotellerie wird nun mehr Geld geboten – zumindest in Österreich. Nach dem nun abgeschlossenen, neuen Tarifvertrag steigen die Lehrlingsgehälter um durchschnittlich 3,48 Prozent. Im 1. Lehrjahr gibt es 625 Euro im Monat, im 2. Lehrjahr 695 Euro, im 3. Lehrjahr 830 und im 4. Lehrjahr 910 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland verdient man als Hotelfachmann/-frau in Ausbildung im ersten Lehrjahr gerade einmal 542 Euro im Monat, im zweiten Lehrjahr dann 619 Euro und im dritten Lehrjahr 697 Euro/Monat. In den neuen Bundesländern liegen die Azubi-Gehälter noch darunter.

Nach dem neuen sog. Kollektivvertrag gilt für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe in Österreich rückwirkend zum 1. Mai ein Mindestlohn von 1.400 Euro. Im Bundesdurchschnitt steigen die Löhne in Österreich allen Positionen um 2,35 Prozent.

Auch rahmenrechtlich bringt der neu ausgehandelte Kollektivvertrag einige Änderungen: So wird der Durchrechnungszeitraum für Vollzeitbeschäftigte in Jahresbetrieben von 13 auf 26 Wochen ausgedehnt. Damit können Betriebe besser auf ein planbares Gästeaufkommen reagieren.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich zudem darauf geeinigt, dass die nächtliche Ruhezeit für Beschäftigte im Service-und Küchenbereich in Saisonbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann. In diesem Zusammenhang sind jedoch eine Änderung im Arbeitszeitgesetz sowie die Schaffung von kollektivvertraglichen Regelungen Voraussetzungen.

Für nicht branchenspezifisch Ausgebildete wurde ein Mindestgrundgehalt von 1.400 Euro sowie ein Mindestgrundgehalt von 1.500 Euro für einschlägig Ausgebildete ab dem 3. Jahr nach Abschluss ihrer Ausbildung gesichert. Die Möglichkeit zur Arbeitszeitdurchrechnung für Vollzeitbeschäftigte in Ganzjahresbetrieben wurde im Rahmen der kollektivvertraglichen Möglichkeiten auf 26 Wochen verlängert. Bisher hatte nur die Saisonhotellerie eine 13 Wochen übersteigende Durchrechnungsmöglichkeit.

Geregelt wurde auch die Bezahlung von PflichtpraktikantInnenen, die im Zuge einer fachspezifischen Ausbildung ein betriebliches Praktikum absolvieren müssen. Der Mindestbezug beträgt nunmehr 695 Euro. Für PflichtpraktikantInnen, für deren Ausbildungsweg eine Reifeprüfung oder ein gleichzuhaltender Schulabschluss als Voraussetzung gefordert sind, beträgt der Mindestbezug 910 Euro. Die Pflichtpraktikanten unterliegen dem Kollektivvertrag.

Ratgeber: Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn für Gastronomie und Hotellerie?
PDF-Download: http://www.dehoga-sh.de/sites/default/files/Anlage%201_Mindestlohn%20FAQs_DEHOGA_140822.pdf

Hintergrundinfos zur Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie:
http://azubicareer.de/ausbildung/hotelfachfrau-mann/
http://www.dehoga-bundesverband.de/ausbildung-karriere/