Skip to content

Neues Bundesmeldegesetz entlastet Gäste und Hotels gleichermaßen

IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen begrüßt Erleichterungen beim Ausfüllen und Aufbewahren der Hotelmeldescheine und erwartet eine Kostenentlastung von jährlich rund 35,5 Millionen Euro für das Hotelgewerbe

(Berlin, 11. März 2013) Mit der nun erfolgten Zustimmung des Bundesrates nach vorheriger Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das Bundesmeldegesetz zustande gekommen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 werden die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Damit wird die im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf den Bund übergegangene Regelungskompetenz im Bereich des Meldewesens auch bei der Hotelmeldepflicht umgesetzt.

Meldeschein Ibelsa

Künftig kann dem Gast das Ausfüllen eines Meldescheins an der Hotelrezeption dadurch erleichtert werden, dass das Hotel die ihm bereits bekannten Gastdaten schon vorab einträgt. Der Gast bleibt allerdings auch zukünftig gesetzlich verpflichtet, den Meldezettel zumindest noch handschriftlich zu unterschreiben. Die Aufbewahrungsfristen werden bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Auch die Nutzungspflicht bestimmter Meldescheinformulare für den Hotelier entfällt, so dass eine EDV-basierte Umsetzung wesentlich erleichtert wird.

„Das neue Bundesmeldegesetz bringt eine zeitgemäße Erleichterung des Check-ins im Hotel und setzt einen wichtigen Meilenstein gegen ausufernde Bürokratie.“ Mit diesen Worten begrüßt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen die Einigung von Bundestag und Bundesrat, die am 1. Mai 2015 in Kraft treten wird.

Die Bundesregierung beziffert – gestützt auf eine Schätzung des Nationalen Normenkontrollrates – den der Hotellerie durch die Hotelmeldepflicht entstehenden Aufwand mit rund 96,8 Millionen Euro jährlich. „Durch die neuen Regelungen darf die Branche nun mit Entlastungen von rund 35,5 Millionen Euro rechnen“, betonte Dreesen. Der Hotelverband Deutschland hatte sich seit Jahren intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nicht zuletzt deshalb konnte nun eine gästefreundlichere und für den Hotelier praxisgerechtere Ausgestaltung der Hotelmeldepflicht erreicht werden.

„Wir hoffen, dass zukünftig nur wenige Länder von der in ihrem Ermessen verbliebenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, bestimmte Muster für besondere Meldescheine vorzuschreiben, da hiermit wieder unnötige Zusatzkosten verbunden wären“, setzt Fritz G. Dreesen auf den Erfolg der nun bundesweit einheitlichen Regelung. „Und für die nicht allzu ferne Zukunft wünschen wir uns, dass das Bundesmeldegesetz auch die Option eines komplett elektronischen Check-ins, z.B. mittels der maschinenlesbaren Personalausweise, eröffnet.