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Neuer Tarifvertrag mit 17% Lohnsteigerung und 28 Monaten Laufzeit zwischen dem Dehoga MV und der Gewerkschaft NGG abgeschlossen

(Schwerin, 05. Dezember 2012) Bereits am 30. November 2012 einigten sich nach langer Verhandlungsphase noch kurz vor Jahresende der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern (Dehoga MV) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Entgelttarifvertrag mit einer insgesamt 17-prozentigen Lohnsteigerung und einer 28-monatiger Laufzeit, somit einer Gültigkeit bis zum 31.03.2015.

Der Dehoga MV war in dieser Verhandlungsrunde nochmals auf die Gewerkschaft NGG zugegangen und hatte sein Angebot deutlich erhöht. Danach sollen die Gehälter bereits ab 01.12.2012 um sieben Prozent steigen. Die Entlohnung steigt nochmals ab 01.09.2013 um fünf Prozent und wiederum ab dem 01.09.2014 um weitere fünf Prozent. Zudem wurde von den Tarifpartnern vereinbart, dass der Tarif in der untersten Tarifgruppe (ETG 2) ab dem 01.09.2014 zusätzlich absolut um 33 Euro erhöht wird.

„Der Dehoga MV hat Verantwortung in den Tarifverhandlungen bewiesen und mit dem höchsten jemals in Mecklenburg-Vorpommern getätigten Abschluss eindeutige Position für die Mitarbeiter der Branche bezogen “, sagte der Präsident des Dehoga MV, Guido Zöllick. „Unser Verband hat immer für diesen Abschluss gekämpft und nun auch für die Unternehmen endlich Planungssicherheit erzielt“, so Zöllick weiter.

Der Verhandlungsführer des Dehoga MV, Valentin Resetarits, begrüßte vor allem den Abschluss des Vertrages für die Auszubilden im Gastgewerbe. „Mir lag die Ausbildungsvergütung schon immer besonders am Herzen. Mit diesem Abschluss bewegt sich MV im bundesweiten Durchschnitt“, so der Dehoga MV Verhandlungsführer Valentin Resetarits am Rande der Tarifverhandlungen. In den drei Lehrjahren erhöht sich die Vergütung ab dem 01.12.2012 auf 450 Euro, 500 Euro und 550 Euro. Die folgenden Steigerungen um jeweils fünf Prozent ab dem 01.09.2013 und dem 01.09.2014 kommen hinzu. „Gerade in Zeiten sinkender Schulabgängerzahlen ist dieser Tarifvertrag ein deutliches Signal an alle potentiellen Auszubildenden im gesamten Bundesgebiet und unterstreicht die Attraktivität des Gastgewerbes für junge Menschen“, so Resetarits abschließend.

Beide Parteien verständigten sich zudem darauf, die Allgemeinverbindlichkeit der untersten Tarifgruppe (ETG 2) anzustreben.

Der Dehoga Mecklenburg-Vorpommern vertritt die tariflichen Interessen von rund 1.400 Mitgliedsunternehmen aus der Beherbergungswirtschaft und der Gastronomie.