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Neue Arbeitsstättenverordnung: Keine Arbeitsräume ohne Fenster – Welche Auswirkungen hat das auf Hotellerie und Gastronomie?

Ist künftig nicht mehr erlaubt: Fensterlose Büros in Hotels und Restaurants - Die neue Arbeitsstättenverordnung schreibt "Sichtverbindungen nach außen" für jeden Arbeitsraum vor. (Foto: Cordula Giese/Dehoga)

Berlin, 19. September 2016 – Am Freitag soll es der Bundesrat beschließen: Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung darf es keine Arbeitsräume mehr ohne Fenster – im Amtsdeutsch: “Sichtverbindung nach außen” – geben. Dies gilt auch für Betriebe in Gastronomie und Hotellerie, etwa kleinen Büros für Küchenchefs.

Produktion Dehoga-Bilddatenbank
Ist künftig nicht mehr erlaubt: Fensterlose Büros in Hotels und Restaurants – Die neue Arbeitsstättenverordnung schreibt “Sichtverbindungen nach außen” für jeden Arbeitsraum vor. (Foto: Cordula Giese/Dehoga)

Der novellierte Entwurf wurde bereits erheblich entschärft, nachdem das Kanzleramt den ersten Reformvorstoß vor zwei Jahren gestoppt hatte. So soll es Ausnahmen von der “Fensterverordnung” geben, wo es Produktionsbedingungen nicht anders erlauben. Ob dies auch für beispielsweise Vorbereitungsküchen im Gastgewerbe gelten wird, ist noch unklar. Die Verabschiedung durch den Bundesrat wird als sicher angesehen.

Von der Verordnung sind viele Räume in Gastbetrieben betroffen, so u.a. Büros von Verkaufsmitarbeitern, Hausdamen, Küchenleuten und Haustechnikern. Darauf macht der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander aufmerksam. Es sei realitätsfern, für diese Arbeitsplätze Fenster vorzuschreiben, so der Gastroexperte. Schmunzelnd rät er zu “Sichtverbindungen” der anderen Art, etwa Videokameras, die Aufzeichnungen von außen per Streaming auf die Bildschirme bringen… Wie eine solche “Sichtverbindung nach außen” auszusehen hat, müsse ja erst noch definiert werden.

Von der “Fensterverordnung” nicht betroffen sind Teeküchen oder andere fensterlose Räume in Unternehmen, in denen Mitarbeiter sich nur kurzzeitig aufhalten. Auch sollen weiterhin Garderoben in Büros erlaubt sein; ursprünglich hatte der erste Entwurf abschließbare Einzelspinde vorgesehen.


Die Arbeitsstättenverordnung ist hier abrufbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html

Hintergrundinformationen zur Novellierung sind hier einsehbar:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/506-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1