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Nachtflug Köln/Bonn: NRW-Landespolitik zeigt sich unverlässlich und kurzsichtig – Landesregierung beschließt Passagier-Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr

(Berlin, 18. April 2012) Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Einführung eines Nachtflugverbots für Passagierflüge am Köln Bonn Airport in der Zeit zwischen 0 und 5 Uhr beschlossen. Damit droht einem weiteren deutschen Flughafen der nächtliche Stillstand.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft kritisiert den Beschluss vom heutigen Dienstag als kurzsichtige Fehlentscheidung. „Weniger Passagiere, Arbeitsplätze und Umsatz in der Region werden die Folge sein“, kommentierte BTW-Präsident Klaus Laepple die Entscheidung. „Doch damit nicht genug, die Landesregierung setzt sich mit ihrem Beschluss auch über die 2008 bis 2030 verlängerte Betriebsgenehmigung hinweg. Die damals eingeräumte und für die Tourismuswirtschaft unerlässliche Planungs- und Investitionssicherheit wird so schlichtweg torpediert!“

Nachdem zuletzt bereits dem Nachtflug am größten deutschen Flughafen in Frankfurt per Gerichtsurteil ein Ende gesetzt wurde, sollen nun an einem weiteren wichtigen Luftverkehrsstandort nachts die Lichter ausgeschaltet werden. Die Landesregierung ignoriert die mit dem Flughafen verbundenen weltweiten Verkehrsströme und die Erfordernis, auch in Tagesrandzeiten und der Nacht eine flexible Infrastruktur zu betreiben. Laepple: „In einer immer globaler werdenden Welt dürfen wir den Anschluss nicht verschlafen. Wettbewerber in London, Paris und Amsterdam stehen parat. Nur mit flexiblen Betriebszeiten können deutsche Betriebe im internationalen Wettbewerb bestehen. Die Tourismuswirtschaft appelliert deshalb eindringlich an die Bundesregierung, die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu unternehmen und sich u.a. gegen das Nachtflugverbot in Köln/Bonn auszusprechen. Der Tourismusstandort Deutschland braucht Passagiernachtflüge – und Deutschland braucht verlässliche Politik!“

Die Landesregierung ist sich der wirtschaftlichen Tragweite der auf Partikularinteressen einzelner getroffenen Entscheidung offensichtlich nicht bewusst. Denn mit ihrem Beschluss stellt sie sich auch gegen die Sicherung des erreichten Wohlstandsniveaus, zu dem der Flughafen in der Region erheblich beiträgt. Notwendige Lärmschutzmaßnahmen können nach dem von der rot-grünen Koalition auf Bundesebene konzipierten Fluglärmgesetz auch durch weitaus differenziertere Maßnahmen, wie etwa durch aktiven und passiven Schallschutz, getroffen werden.