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Nachtflug Berlin-Schönefeld: Zusätzliche Einschränkungen würden Tourismusstandort belasten – Brandenburger Wahlkampfkalkül contra Wachstumsmarkt Hauptstadttourismus

(Berlin, 30. März 2013) Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hat den brandenburgischen Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger in einem Brief aufgefordert, die von seinem Ministerium geplante Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Berlin-Schönefeld nicht weiter zu verfolgen. „Die Brandenburger Pläne sind rechtlich äußerst fragwürdig und aus Sicht des Tourismus- und Luftverkehrstandorts Berlin Brandenburg ein Unding“, kommentierte BTW-Generalsekretär Michael Rabe das Schreiben. „Brandenburger Wahlkampfkalkül droht hier die Erfolgsgeschichte Tourismus in der Hauptstadtregion auszubremsen.“

Vogelsänger hatte angekündigt, die für den neuen Flughafen BER geplante Regelung, dass von 23:30 bis 5:30 Uhr nicht geflogen werden darf, ab November auch schon auf den jetzigen Flughafen Schönefeld anwenden zu wollen. Insbesondere im Sommerflugplan wären voraussichtlich mehr als 30 Flüge pro Woche betroffen. Derzeit dürfen in Schönefeld Flugzeuge rund um die Uhr starten und landen – mit der Einschränkung, dass nachts lärmarme Maschinen genutzt werden müssen.

Aus Sicht der Tourismuswirtschaft sprechen schon allein rechtliche Gründe gegen eine einseitig durch die Politik bestimmte Änderung der Regelungen aus der offiziellen Betriebsgenehmigung von 1990, die grundsätzlich einen 24-Stunden-Betrieb vorsieht. Auch ist offensichtlich keine Abwägung der Interessen der Wirtschaft auf der einen Seite sowie des Interesses der Anwohner am Schutz vor Fluglärm auf der anderen Seite erfolgt. Die Zahl der Flugbewegungen insgesamt am Flughafen Schönefeld und konkret auch der Nachtflugbewegungen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig steigt der Anteil lärmarmer Flugzeuge kontinuierlich.

Die betroffenen Airlines und Flughäfen, Fluggäste sowie der Tourismusstandort Berlin Brandenburg hingegen würden unter den geplanten Einschränkungen deutlich leiden. Die reduzierten Flugzeiten pro Tag in Schönefeld würden dazu führen, dass die Airlines einzelne Verkehre nicht mehr wirtschaftlich durchführen könnten. Einige Verbindungen müssten vermutlich sogar in Frage gestellt werden. Zudem würde das Nachtflugverbot in Schönefeld dazu führen, dass verspätete Maschinen keine Ausweichmöglichkeit mehr in Berlin hätten und in Hannover landen müssten.

Rabe: „Dass Passagiere dann einen mehrstündigen Transfer in die eigentlich angesteuerte Metropole Berlin hinnehmen müssten, wäre ein Unding und absolut imageschädigend. Die reduzierten Flugangebote widersprechen zudem nicht nur dem nachvollziehbaren Anspruch der Touristen und Geschäftsreisenden an die Hauptstadtregion. Sie widersprechen auch dem Interesse der regionalen Politik, die in den vergangenen Jahren nachhaltig einen Ausbau des Flugangebots gefordert hat. Die von Brandenburger Seite geplanten Einschränkungen in Schönefeld stehen offenkundig in einer Reihe mit dem Vorhaben von Ministerpräsident Matthias Platzeck, am neuen Flughafen BER sogar schon um 10 Uhr abends die Lichter auszuschalten. Hier geht es um nichts anderes, als um ein paar Wählerstimmen. Die deutsche Tourismuswirtschaft lehnt deshalb die Verschärfung der Nachtflugregelungen für den Flughafen Berlin- Schönefeld entschieden ab. Die geltenden Regelungen stellen einen sinnvollen Kompromiss dar und sollten daher in Abstimmung mit dem Flughafenbetreiber verlängert werden.“

Hinweis: Den Brief des BTW an den brandenburgischen Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger finden Sie unter http://btw.de/btw-publikationen/stellungnahmen-und-positionspapiere/startseite.html.